III.  Kartell  und  Konjunktur.

59

zweck  der  gleiche;  Erzielung  des  größtmöglichen  Vorteils  der
Teilnehmer,  mag  dieser  von  vornherein  im  höchsten  Unternehmergewinn, ­
  oder  zunächst  in  der  Stabilisierung  der
Preise,  wenn  auch  nur  in  der  Verhinderung  eines
Sinkens  unter  die  Erzeugungskosten,  oder  aber  in  der  Gewähr ­
  möglichst  stetigen  und  alle  Kräfte  ausnutzender  Arbeitsleistungen ­
  gesucht  werden;  auch  haben  alle  Kartellmaßnahmen ­
  den  gleichen  Charakter  einer  Beschränkung  des
Wettbewerbs,  sei  es  beim  Einkauf  oder  beim,  Verkauf.
Überproduktion  und  niedrige  Preise  sind  es  „gewöhnlich, ­
  welche  bei  der  Entstehung  der  Kartelle  Geburtshelfer  -
dienste  leisten“ 1 ),  weshalb  man  häufig  die  Kartelle  als  „Kinder ­
  der  Not“ *  2 )  bezeichnet  hat.  Im  Gegensätze  zu  den  Ringen,
Corners  oder  Schwänzen,  welche  als  rein  spekulative,  kurzzeitige ­
  Vereinigungen  zu  künstlichen  Preistreibereien  wucherischen ­
  Charakters  hier  nicht  in  Betracht  kommen,  stellen
die  Kartelle  einen  Akt  der  Selbsthilfe  gegenüber  einer  unwirtschaftlichen, ­
  weil  ruinösen  Konkurrenz  dar 3 ).  Aus  diesem
Grunde  erscheinen  sie  volkswirtschaftlich  berechtigt  „als
ein  Mittel,  das  bei  sachgemäßer  Anwendung  der  ganzen
Volkswirtschaft  durch  Verhütung  unwirtschaftlicher,  mit  Verlusten ­
  arbeitender  Überproduktion  und  der  an  diese  sich
knüpfenden  Katastrophen  Nutzen  zu  schaffen  geeignet  ist“ 4 ).
Als  Folge  sowohl  der  kaufmännischen  und  technischen
Konzentrierung  wie  der  Beschränkung  der  Konkurrenz  wird
eine  Ermässigung  der  Erzeugungskosten  und  somit  eine  zum
mindesten  auf  die  kartellierte  Industrie  und  ihre  Arbeitnehmer ­
  fortwirkende  Gesundung  des  Marktes  erzeugt,  ebenso
ermöglicht  die  kaufmännische  Sammlung  des  Vertriebs  eine
größere  Übersicht  über  Angebot  und  Nachfrage.  Hierdurch
ist  eine  Regelung  der  Produktion  auf  längere  Zeit  möglich,
welche  gleichzeitig  einmal  das  Kapitalrisiko  der  Unternehmer

*)  L.  Pohle,  Die  Kartelle  usw.,  p.  57.
2 )  Dieser  Ausdruck  zieht  sich  durch  die  ganze  Kartelliteratur.
Er  stammt  von  Kleinwächter:  Die  Kartelle,  p.  145.
3 )  Zu  diesem  ursprünglich  negativen  Zweck  der  Kartellierung,  die
bei  zügellosem  Walten  der  freien  Konkurrenz  auf  die  Dauer
unvermeidliche  Herabminderung  des  Gewinnes  zu  verhindern,  trat  dann
später  hinzu  der  positive,  den  Gewinn  über  jene  Grenze,  die  ihm  der
freie  Wettbewerb  steckt,  hinaus  zu  steigern.
t)  Entsch.  des  Reichsgerichts  in  Zivils.  Bd.  28,  p.  156.