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III.  Kartell  und  Konjunktur.

Sind  aber  den  Kartellen  krisenmildernde  Wirkungen  zuzuschreiben ­
  —  und  man  kann  ihnen  diese  gewiß,  wenn  auch
heute  vorerst  nur  in  bescheidenem  Maße,  zubilligen  —  so  werden ­
  sich  gerade  hieraus  günstige  Einflüsse  auf  die  Arbeiterschaft ­
  ergeben.  Es  ist  für  die  Arbeiter  von  allergrößter  Bedeutung, ­
  daß  die  Kartelle  eine  gewisse  Gleichmäßigkeit  der  Produktion ­
  und  damit  auch  der  Beschäftigung  und  der  Löhne  der
Arbeiter  anzustreben  bemüht  sind.  Tschierschky 1 )  mißt  dieser
Frage  eine  solche  Wichtigkeit  bei,  daß  er  z.  B.  die  ganze
Lohnfrage  als  ,,im  letzten  Grunde  eine  Frage  der  wirtschaftlichen ­
  Konjunktur  im  allgemeinen  und  der  Konjunktur  des
Arbeitsmarktes  im :  besonderen“  bezeichnet.  In  der  Tat  hat
denn  auch  die  wirtschaftliche  Entwicklung  der  letzten  Jahre
bewiesen,  daß  die  Löhne  und  Arbeiterverhältnisse  der  Gestaltung ­
  der  Wirtschaftslage  gefolgt  sind,  allerdings,  und  dies  gilt
insbesondere  für  die  kartellierte  Industrie,  ohne  sie  in  ihren
kleinsten  Zuckungen  widerzuspiegeln 2 ).  Die  Besserung  der
gewerblichen  Korporationen,  bald  von  konfessionellen,  gemeinnützigen
und  anderen  Vereinen,  bald  bureaukratiscb  durch  Beamte,  bald  als
„paritätischer“  in  den  Händen  von  Gemeinden,  Vereinen  oder  auch
der  Arbeitgeber  und  Arbeiter  gemeinsam  liegende  Einrichtung  von  einem
Ausschuß  verwaltet,  in  dem  beide  Teile  unter  einem  Vorsitzenden
vertreten  sind.
Wenn  auch  heute  noch  oft  die  gewerbsmäßige  Vermittlung  am  erfolgreichsten ­
  sein  soll,  so  möchte  ich  doch  der  beiderseitigen  Interessen ­
  halber  den  paritätischen,  kommunal  unterstützten  Anstalten  den
Vorzug  geben.  Der  Berliner  Zentralverein  für  Arbeitsnachweis,  bei
dem  man  Fachabteilungen  unter  Leitung  eines  gelernten  Fachmannes
einrichtete,  hat  gezeigt,  daß  sich  die  Nachteile  dieser  Art  des  Nachweises,
z.  B.  die  geringere  Fachkenntnis  gegenüber  den  reinen  Unternehmerais ­
  auch  der  Arbeiternachweise,  recht  wohl  überwinden  lassen.
Der  bedeutendste  Nachweis  ist  der  des  Zechenverbandes  in  Essen.
Er  hat,  weil  er  seines  Umfanges  wegen  und  weil  er  nur  in  Händen  der
Unternehmer  ist,  in  den  Parlamenten  zu  Interpellationen  Anlaß  gegeben. ­
  Er  kommt  lediglich  nur  für  die  Mitglieder  des  Rheinisch-Westfälischen ­
  Kohlensyndikates,  wenigstens  hauptsächlich,  in  Betracht.  Aus
diesen  Gründen  wird  das  Kohlensyndikat  auf  die  Art  seiner  Organisation
und  seiner  Geschäftsführung  einen  Einfluß  ausüben  können.  Warum
aber  beschäftigt  sich  das  Kohlensyndikat  nicht  selbst  mit  einem  solchen
Nachweis  für  seine  Mitglieder?  Es  scheint  auch  hier  die  Absicht  vorzuliegen, ­
  die  Beschäftigung  mit  Arbeiterfragen  ein  für  allemal  nach  außen
hin  zu  negieren:  Und  doch  werden  im  Kohlensyndikat,  im  Bergbaulichen
Verein  zu  Essen  und  beim  Zechenverband  die  Interessen  genau  derselben ­
  Betriebe  vertreten.  Nur  ganz  wenige  Zechen  werden  in  der
einen  oder  anderen  Vereinigung  nicht  vertreten  sein.
1 )  Tschierschky,  Kartell-Rundschau  1908,  p.  830.
2 )  Absatzmarkt  und  Arbeitsmarkt  sind  eben  verschiedene  Dinge.