86

III.  Kartei!  und  Konjunktur.

Kohlensyndikat  kommt  den  verschiedenen  Industrien  nicht
ohne  weiteres  zugute.  Denn  diese  sind  vielmehr  gezwungen,
ebenfalls  mit  den  Preisen  herabzugehen.  Ihnen  ist  daher  eine
Herabsetzung  der  Preise  bei  den  Kohlensyndikaten  nicht
immer  erwünscht 1 ).  Natürlich  darf  dieser  Gesichtspunkt  für
die  Kohlensyndikate  bei  ihren  Preisfestsetzungen  nicht  ausschlaggebend ­
  sein,  sie  müssen  vielmehr  auch  die  Wünsche
der  großen  Masse  der  Einzelverbraucher,  genügend  berücksichtigen ­
  und  sich  vor  allem  nach  der  allgemeinen  wirtschaftlichen ­
  Lage  richten.  Es  muß  hervorgehoben  werden,
daß  auch  bei  anhaltend  guter  Konjunktur  die  Syndikate  im
allgemeinen  die  Preise  nicht  sofort  erhöht  haben.  Es  ist
aber  durch  das  langsame  Sinken  der  Preise  beim  Rückgang ­
  der  Konjunktur  und  das  langsame  Steigen  bei  dem
wirtschaftlichen  Aufschwünge  einigermaßen  ein  Ausgleich  geschaffen ­
  worden.
Inwieweit  nun  Kartelle  Konjunkturenschwankungen  vermindert, ­
  bzw.  eine  größere  Stetigkeit  in  den  Preisen  gewisser ­
  Erzeugnisse  der  Industrie  tatsächlich  herbeigeführt
haben,  läßt  sich  wegen  des  außerordentlich  spärlichen  statistischen ­
  Materials  bei  nur  wenigen  Industrien  nachweisen.
In  der  Hauptsache  sind  es  nur  die  Kohlen-  und  Eisenindustrie
sowie  die  Chemische  Industrie,  bei  denen  sich  Vergleiche
der  Preise  vor  und  nach  der  Kartellierung  —  und  diese  Vergleiche ­
  sind  für  uns  besonders  wertvoll  —  ermöglichen  lassen.
An  Hand  der  Entwicklung  der  Kohlenpreise  läßt  sich
nachweisen,  daß  das  Rheinisch-Westfälische  Kohlensyndikat
in  der  Tat  eine  ausgleichende  Wirkung  auf  die  Kohlenpreise
ausgeübt  hat.  Der  Minister  für  Handel  und  Gewerbe,  Dellbrück,
  machte  am,  2.  Mai  1907  bei  der  Beantwortung  der
Interpellation  der  Abgeordneten  Graf  von  Kanitz  und  Genossen, ­
  betreffend  die  Höhe  der  Kohlenpreise  und  die  Eisenbahntarife ­
  für  die  Ausfuhr  von  Steinkohlen  und  Koks,  Angaben ­
  über  die  Entwicklung  der  Kohlenpreise;  danach
schwankten  die  Preise  im  Essen-Werdenschen  Bergamtsbezirk ­
  in  früheren  Zeiten  recht  beträchtlich;

im  Jahre

Mark

im  Jahre

Mark

1850

4,78

1855

8,51

1851

4,65

1857

9,10

1852

4,25

1858

8,93

1854

6,07

1860

5,81

1 )  Vgl.  Kontradiktorische  Verhandlungen,  Bd.  I,  p.  123.