IV.  Kartell  und  Lohnverhältnisse.

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Krankenkasse  67,9%  den  drei  höchsten  Lohnklassen  an;  diese
Arbeiter  hatten  einen  täglichen  reinen  Arbeitsverdienst  von
durchschnittlich  5,20,  5,60,  6  M.  und  auch'  mehr.  Im  Vorjahr
zählten  nur  57,1  o/ 0  der  Belegschaft  zu  den  drei  höchsten  Lohnklassen. ­
  Schärfer  tritt  die  Lohnsteigerung  noch  hervor,  wenn
man  die  höchste  Lohnklasse  für  sich  allein  nimmt,  die  alle
Arbeiter  mit  einem  täglichen  reinen  Lohn  von  mehr  als
5,80  M.  umfaßt.  Mehr  als 1  die  Hälfte  der  Bergarbeiter,  uämiith
51,8%,  gehörte  im  Jahre  1907  in  die  höchste  Lohnklasse,
während  im  Jahre  1906  nur  26,7o/o  der  Belegschaft  zu  ihr
zählten;  in  den  Jahren  1905  und  1904  waren  es  nur  je  11%.
Die  Zahl  'der  Bergarbeiter  mit  den  höchsten  Löhnen  hat  sich
demnach  im  Jahre  1907  gegen  das  Vorjahr  verdoppelt.
Anmerkung  zu  p.  114  und  116.  Die  in  den  Tabellen  über  den  Durchschnittsverdienst
  im  Steinkohlen-,  Braunkohlen-,  Salz-  und  Erzbergbau  angegebenen ­
  Löhne,  sind,  soweit  nichts  anderes  bemerkt,  das  Ergebnis  der
vierteljährlich  angestellten  amtlichen  Erhebungen  über  die  Bergarbeiterlöhne,
veröffentlicht  in  den  Statistischen  Mitteilungen  der  Zeitschrift  für  das  Berg-,
Hütten-  und  Salinenwesen.
Die  angegebenen  Zahlen  für  die  Löhne  verstehen  sich  nach  Abzug
aller  Nebenkosten,  die  sich  aus  den  persönlichen  Beiträgen  für  die
Versicherung  gegen  die  Folgen  von  Krankheit,  Alter,  Invalidität  und
Tod  und  aus  den  Kosten  für  Arbeitsgeräte  und  Geleuchte  zusammensetzen ­
  ;  meist  sind  in  den  Kosten  für  Geräte  die  für  Sprengmittel
mitenthalten.  Dem  angegebenen  reinen  Lohn  ist  noch  der  Geldwert
der  den  Arbeitern  in  Gestalt  von  Ackerland,  freier  Wohnung  und  verschiedenen ­
  Dep  utaten  gewährten  wirtschaftlichen  Beihilfen  hinzuzurechnen. ­

Aus  den  Angaben  an  derselben  Stelle  geht  hervor,  daß  beim  Steinkohlenbergbau, ­
  mit  Ausnahme  von  Oberschlesien,  die  Arbeitszeit  der
unterirdischen  Belegschaft  im  allgemeinen  8  Stunden  nicht  übersteigt.
Am  längsten  ist  die  Arbeitszeit  unter  Tage  und  in  Tagebauen  beim
Braunkohlenbergbau.  Dies  erklärt  sich  aus  der  geringen  Teufe  der
Gruben,  welche  gestattet,  daß  die  Bergleute  zu  den  Frühstücks-  und
Mittagspausen  ausfahren.  Der  linksrheinische  Braunkohlenbergbau  wird
fast  ausschließlich  in  Tagebauen  betrieben.  Die  Dauer  der  regelmäßig
gewährten  Pausen  beträgt  hier  für  alle  Arbeiterklassen  2  Stunden.
Beim  Erzbergbau  schwankt  die  durchschnittliche  Arbeitszeit  unter  Tage
und  im  Tagebauen.  zwischen  7,8  und  11,4  Stunden.  Auch  hier  werden
Pausen  bis  zu  1,2  Stunden  gewährt.
Als  Arbeiterzahl  ist  durchgängig  die  nach  den  Belegschaftslisten
sich  ergebende  mittlere  Zahl  der  vorhandenen  Arbeiter,  einschließlich
der  zeitweilig  wegen  Krankheit  oder  aus  sonstigen  Ursachen  feiernden
angenommen.  Ausgeschlossen  sind  indessen  sämtliche  Beamte  und  die
sonstigen  dauernd  zur  Aufsicht  verwendeten  Personen  (Aufseher,  Oberhauer, ­
  Fahrthauer  usw.).
(Zeitschrift  für  das  Berg-,  Hütten-  und  Salinenwesen,  Jahrgang
1908,  Anhang  Statistische  Mitteilungen,  p.  29  ff.)