IV.  Kartell  und  Lohnverhältnisse.

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Diesen  Ausführungen  Herbig’s  muß  bei  Beurteilung
dieser  Frage  eine  Berücksichtigung  widerfahren,  denn  sie
enthalten  ohne  Zweifel  gute  Argumente.  Vielleicht  ist  ein
wichtiger  Faktor  hierbei  noch  der  viel  geringere  Arbeiterbedarf ­
  im  Saarrevier,  vielleicht  wird  auch  der  geringere  Lohn
bei  Saarbrücken  —  und  hierbei  kommt  auch  vor  allem  Oberschlesien ­
  in  Betracht  —  durch  die  größere  Anzahl  der  über
Tage  beschäftigten  Arbeiter,  Wohnungsfürsorge  und  Naturalbezüge ­
  zum  Teil  wieder  ausgeglichen.  Welche  sozialpolitischen ­
  Maßnahmen  aber  auch  zugunsten  des  Arbeiters  an
der  Saar  getroffen  worden  sein  mögen,  schwerlich  werden
sie  einen  vollen  Ausgleich  gegenüber  dem  höheren  Lohne  des
Rührbergarbeiters  enthalten.
Wie  im  Steinkohlenbergbau  so  haben  auch  die  Löhne  im
Braunkohlen-  und  Salzbergbau,  die  beide  gleichfalls  vielfach ­
  kartelliert  sind,  eine  dauernd  steigende  Tendenz  aufzuweisen. ­
  Vor  allem  widerlegen  die  Berichte  des  Vereins  für
die  Interessen  der  rheinischen  Braunkohlenindustrie  zu  Köln,
dessen  Mitglieder  fast  alle  gleichzeitig  im  Braunkohlenverkaufsverein ­
  in  Köln  kartelliert  sind,  den  Vorwurf,  daß  Kartelle ­
  die  Löhne  drücken.  Man  hat  hier  neben  der  Statistik
der  Vereinigung,  die  wohl  8O0/0  der  Produktion  des  Bezirks
umfaßt,  noch  die  amtliche  Statistik  des  auch  die  nicht  syndizierten ­
  Braunkohlenwerke  umfassenden  Bezirkes  der
linksrheinischen  Braunkohlenindustrie.  Dies  bietet  die
seltene  Möglichkeit,  die  Löhne  syndizierter  und  diese
zusammen  mit  nichtsyndizierten,  unter  möglichst  ähnlichen ­
  Verhältnissen  arbeitenden  Betrieben,  unmittelbar  zu
vergleichen,  wobei  sich  in  diesem  Falle  laut  obenstehender
Tabelle  ergibt,  daß  die  Löhne  der  syndizierten  Betriebe
allein  stets  höher  gewesen  sind,  als  die  durchschnittlichen
Löhne  aller  Betriebe  des  ganzen  Bezirkes.
Kann  die  Bindung  durch  die  Etatsvorschriften  auch  nicht  beseitigt  werden, ­
  so  kann  sie  doch  gemildert  werden.  Es  kann  durch  einen  Ausgleichsfonds ­
  dafür  gesorgt  werden,  daß  die  an  die  Staatskasse  abzuführenden ­
  jährlichen  Überschüsse  stabilisiert  werden  und  daß  trotzdem
die  Konjunkturen  besser  ausgenutzt  werden  als  bei  der  jetzt  herrschenden ­
  unmittelbaren  Abhängigkeit  des  Bergetats  von  der  Qesamtfinanzlage.
  So  sympathisch  Vereinfachungen  und  Verbesserungen  auf  diesem
Gebiete  sind,  so  soll  man  doch  die  finanziellen  Ergebnisse  solcher
Änderungen  nicht  überschätzen.
Utsch,  Kartelle  und  Arbeiter.

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