IV.  Kartell  und  Lohnverhältnisse.

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Jahre  zurückliegen,  darf  man  wohl  annehmen,  daß  im  Ruhrbezirk ­
  nicht  bloß  eine  Steigerung  des  Nominallohnes  stattgefunden, ­
  sondern  daß  sich  auch  der  Reallohn  bedeutend
gehoben  hat.  Zu  letzterem,  ob  nämlich  eine  Steigerung
des  Reallohnes  tatsächlich  eingetreten  ist  oder  nicht,  sollen
noch  die  Ergebnisse  einiger  Untersuchungen,  insbesondere
die  Calwers,  im  Folgenden  angeführt  werden.
Zur  Ermittelung  dessen,  ob  die  Kaufkraft  des  Lohnes
geringer  geworden  ist  oder  nicht,  müssen  wir  nun  noch  einmal ­
  auf  die  Löhne  zurückgreifen.  Wir  haben  gesehen,  daß
die  Löhne  in  kartellierten  Industrien  keineswegs  hinter  denen
in  nicht  kartellierten  Industrien  zurückgeblieben  sind,  sondern ­
  eher  noch  die  letzteren  überflügelt  haben.  Zum  Vergleiche ­
  zwischen  Lohnhöhe  und  Lebenskosten  brauchen  daher
nicht  lediglich  Löhne  kartellierter  Industrien  zugrunde  gelegt ­
  werden,  sondern  es  genügt  eine  allgemeine  Lohnstatistik.
Für  die  Arbeiter  der  berufsgenossenschaftlich  organisierten ­
  Betriebe  besitzen  wir  nun  in  den  Lohnnachweisungen
der  gewerblichen  Berufsgenossenschaften  eine  Lohnstatistik,
die  zwar  noch  verbesserungsfähig  ist,  aber  die  Bewegung  des
Lohnes  in  einigermaßen  zutreffender  Weise  anzeigt.  Ausgehend ­
  vom  Jahre  1895  wurde  nun  von  Calwer 1 )  berechnet,
in  welchem  Grade  der  nominelle  Jahresverdienst  eines  Vollarbeiters ­
  bis  zum  Jahre  1906  zugenommen  hat.  Es  wäre  nun
aus  zwei  Gründen  ein  großer  Fehler,  wollte  man  ohne  weiteres ­
  die  für  1895  berechnete  Durchschnittszahl  des  Jahresverdienstes ­
  mit  der  entsprechend  für  1906  berechneten  Ziffer
vergleichen.  Im  Durchschnitt  der  berufsgenossenschäftlich
organisierten  gewerblichen  Betriebe  kam  nämlich  im  Jahre
1895  auf  einen  Arbeiter  ein  Jahreslohn  von  672,68  M.,  im
Jahre  1906  ein  solcher  von  1027,59  M.  Der  Jahreslohn  für
1895  ist  hier  erheblich  zu  niedrig  berechnet.  Das  kommt
einmal  daher,  daß  die  Lohnnachweisungen  der  gewerblichen
Berufsgenossenschaften  vom  31.  Oktober  1900  ab  eine  einschneidende ­
  Veränderung  erfahren  haben,  sodann  aber  auch
daher,  daß  für  1906  der  Durchschnittslohn  für  den  Vollarbeiter,
  1895  aber  für  den  Versicherten  berechnet  ist.  Ein
unmittelbarer  Vergleich  der  beiden  Ziffern  ist  also  ausge-J
 )  Richard  Calwer,  Die  wirtschaftliche  Hebung  der  Arbeiterklasse,
Sozialistische  Monatshefte  1908,  Band  1,  p.  477  ff.