iV.  Kartell  und  Lohnverhältnisse.

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Quantität  des  Konsums  in  Betracht  ziehen.  Wenn  man  also
nach  Calwer  für  die  wichtigsten  Waren  einen  Durchschnittspreis ­
  berechnen  will 1 ,  so  muß  man  zunächst  das  Verhältnis
der  Konsumquantitäten  zu  einander  berechnen.  Man  setzt
die  in  einem  Jahre  verwendeten  Quantitäten  der  berücksichtigten ­
  Waren  gleich  100  und  berechnet  den  Anteil  einer
jeden  einzelnen  Ware  an  dieser  Konsumeinheit,  die  100
Tonnen  bedeutet.  Die  Anteile  der  Konsumeinheit  multipliziert ­
  mit  dem  entsprechenden  Warenpreis  pro  Tonne  ergeben ­
  dann  die  jeweiligen  Kosten  der  Konsumeinheit.  Die
Kosten  der  Konsumeinheit  basieren  auf  Notierungen  des
Großhandels,  lassen  also  die  Aufschläge  des  Zwischen-  und
Kleinhandels  nicht  zum  Ausdruck  kommen.  Da  aber  die
Spannung  zwischen  Großhandels-  und  Detailpreisen  im  Verlaufe ­
  eines  längeren  Zeitraums  nicht  allzusehr  schwankt,
so  kann  man  an  den  Veränderungen  der  Kosten  für  die
Wareneinheit  die  Einwirkung  der  Preisveränderungen  auf
den  Konsum  und  die  Veränderungen  in  der  Kaufkraft  des
Geldes  weit  besser  messen,  als  dies  auf  Grund  arithmetischer
Durchschnitte  aus  einer  Summe  von  Warenpreisen  möglich
ist.  Nach  dieser  Methode  berechnet,  stellte  sich  der  Kostenbetrag ­
  pro  Verbrauchseinheit  auf  4618,55  M.  im  Jahre  1895,
auf  5287,02  im  Jahre;  1901,  rund  auf  5662,00  M.  im  Durchschnitt
des  Jahres  1906.  Von  1895  bis  1901  hob  sich  das  Warenpreisniveau ­
  um  14,32,  von  1901  bis  1906  um  7,22,  von  1895  bis  1906
aber  um  22,59o/o.  Um  kein  zu  günstiges  Verhältnis  anzunehmen, ­
  soll  flürtden  Detailhandel  eine  noch  um  2,41  o/o  höhere
Preissteigerung  angenommen  werden,  so  daß  das  Warenpreisniveau ­
  sich  seit  1895  um  rund  25o/o  erhöht  haben  würde.
In  der  ganzen  Rechnung  will  Calwer  alle  Ansätze  so  angenommen ­
  haben,  daß  die  Lohnsteigerung  eher  zu  niedrig,  die
Warenpreissteigerung  eher  zu  hoch  bemessen  ist.
Das  Ergebnis  der  Rechnung  ist  nun  folgendes:  Der  Nominallohn ­
  des  in  berufsgenossenschaftlichen  Betrieben  beschäftigten ­
  Vollär  Leiters  ist  seit  1895  um  rund  37  bis  38o/ 0 ,
das  Warenpreisniveau  in  der  nämlichen  Zeit  um  rund  25o/ 0  gestiegen. ­
  Die  Differenz  zwischen  beiden  Steigerungsziffern
gibt  die  Bewegung  des  Reallohnes  an,  der  seit  1895  bis  einschließlich ­
  1906  um  zirka  12  bis  13o/o  oder  im  Durchschnitt
jährlich  um  1%  zugenommen  hat.  Nimmt  man  aber  das