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V.  Kartell  und  Arbeiterorganisation.

müssen  im  Interesse  der  Allgemeinheit.  Denn  diese  ist  daran
interessiert,  daß  kein  Überangebot  an  Arbeit  und  infolgedessen ­
  Arbeitslosigkeit  eintritt.  Auch  sie  können  sagen,  daß
das  Hochhalten  der  Löhne  für  die  Gesamtheit  nützlich  ist,
denn  es  wird  dadurch  die  Konsumkraft  der  Massen  und  daher
die  Produktions-  und  Absatzmöglichkeit  der  Industrie  gehoben. ­

Es  kann  infolgedessen  nur  eine  Forderung  der  Gerechtigkeit ­
  sein,  daß  man  den  Gewerkvereinen  dieselbe  Existenzberechtigung ­
  einräumt,  wie  den  Unternehmerverbänden,  und
daß  die  Unternehmer,  da  die  Gewerkvereine  in  genau  derselben ­
  Weise  ihre  Interessen  vertreten,  wie  sie  es  selbst
tun,  mit  ihnen  als  gleichberechtigten  Kontrahenten  verhandeln ­
 1 ).
Das  Nächstliegende,  Erreichbare  und  Hinreichende  also,
wodurch  die  Kartelle  den  Arbeitern  nützen  können,  indem
sie  ihre  Organisation  stärken,  wäre:  den  heute  von  unserer
kartellierten  Großindustrie  leider  vertretenen  Standpunkt  jeglicher ­
  Ablehnung  einer  Anerkennung  der  Arbeiterorganisationen ­
  und  des  Verhandelns  mit  denselben  als  nicht  mehr  der
Zeit  entsprechend  fallen  zu  lassen.  Durch  diese  schroffe
Negierung  jeglichen  Verhandelnwollens  ist  den  Arbeiterorganisationen ­
  der  sozialpolitische  Hauptzweck  genommen,
und  sie  werden  damit  notwendigerweise  in  die  Aggressive
gedrängt.  Die  heutige  deutsche  Arbeiterorganisation  ist  allerdings ­
  noch  keineswegs  ein  organisatorisches  Ideal  aber  mit
Recht  wird  von  dieser  Gegenpartei  darauf  hingewiesen,  daß
auch  die  Unternehmerorganisation,  nicht  zuletzt  die  Kartelle, ­
  sich  noch  in  mancher  Hinsicht  als  unvollkommen  erwiesen ­
  haben  und  gelegentlich  noch  wirtschaftspolitische
Schnitzer  begehen.  Es  widerspricht  offenbar  dem  gerade
innerhalb  unserer  schwarz-weiß-roten  Qrenzpfähle  stark
ausgeprägten  sozialen  Empfinden,  daß  die  Arbeitgeber  eine
schrankenlose  organisatorische  Betätigungsfreiheit  verlangen,
J )  Leider  lassen  sich  auch  die  amerikanischen  Trusts  auf  Verhandlungen ­
  mit  den  Oewerkvereinen  nicht  ein,  obgleich  sie  ihnen  im
allgemeinen  nicht  feindlich  gegenüberstehen.  Chairman  Gates  von  der
Steel  and  Wire  Company  legte  bei  den  Verhandlungen  der  Industriekommission ­
  Wert  darauf,  hervorzuheben,  daß  sein  Trust  die  Qewerkvereine
  nicht  anerkenne.  (Jenks,  The  Trust  Problem,  p.  176.)