V.  Kartell  und  Arbeiterorganisation.

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—  das  kann  nicht  genug  betont  werden  —  die  wegen  der  Zusammengehörigkeit ­
  der  Mitglieder  und  der  wegen  der  Gleichartigkeit ­
  der  vertretenen  Branche  geeignetste  Organisation,
das  Kartell,  ermöglichen  es  aber,  die  letzte  Konsequenz  hieraus ­
  zu  ziehen,  daß  Instanzen  geschaffen  werden  können  und
geschaffen  werden  müssen,  die  zwischen  den  beiden  sich  bekämpfenden ­
  Parteien,  den  Unternehmern,  den  Arbeitgebern
und  Kapitalisten  einerseits  und  den  Arbeitern  andererseits
verhandeln  und  die  Möglichkeit  geben,  in  friedlicher  Weise,
ohne  einen  Streik,  zur  Einigung  zu  gelangen.  Es  ist  die  Forderung ­
  nach  dem  Institut  eines  Einigungsamtes,  in  dem  Arbeiter ­
  und  Arbeitgeber  ihre  Vertreter  besitzen.  Ein  solches
Einigungsamt  würde  schon  deshalb  segensreich  wirken,  weil
es  die  Vertreter  der  beiden  Parteien  persönlich  einander
näher  bringt  und  ihnen  die  Möglichkeit  gibt,  ihre  Bestrebungen ­
  so  kennen  zu  lernen,  wie  sie  wirklich  sind.  Dies  ist
ein  nicht  zu  unterschätzender  ideeller  Vorteil,  den  die  Einigungsämter ­
  neben  den  materiellen  bieten  würden.
Bereits  Wilhelm  Roscher,  der  langjährige  Altmeister  der
deutschen  Nationalökonomie,  hat  schon  vor  einem  Menschenalter ­
  auf  die  Möglichkeit  umfassender  Organisationen  der
Arbeiter  auf  der  einen,  der  Unternehmer  auf  der  anderen
Seite  hingewiesen,  ebenso  darauf,  daß  dann  ein  zwischen
ihnen  ausbrechender  Kampf  „das  ganze  Volksleben  auf  das
furchtbarste  erschüttern“  müsse.  Indessen  hofft  er,  es  werde
„schon  das  bloße  Vorhandensein  dieser  mächtigen  Organisationen ­
  mit  ihrer  Disziplin  aller  einzelnen  nicht  allein  die
jetzt  so  häufigen  kleineren  Streitigkeiten  vom  Ausbruche
zurückhalten,  sondern  auch  durch  den  Hinblick  auf  die  Größe
der  Heere  und  das  unermeßliche  Schwergewicht  der  Entscheidung ­
  von  selbst  die  friedliche  Vereinbarung  zur  Regelung
machen“.  Auch  Brentano 1 )  hat  grundsätzlich  betont,  daß
die  große  Entwicklung  unseres  modernen  Wirtschaftslebens
Organisationen  in  dieser  Hinsicht  auf  beiden  Seiten  nötig
macht.  Mit  dieser  Anschauung  haben  sich  Theoretiker  und
Praktiker  im  wesentlichen  einverstanden  erklärt.
Während  die  Unternehmer  in  Arbeitgeberverbänden  und
Kartellen,  bereiten  die  Arbeiter  in  ihren  Organisationen,
den  Gewerkschaften,  den  geeigneten  Boden  vor,  um  eine
&gt;)  Auf  der  Mannheimer  Tagung  des  Vereins  für  Sozialpolitik.
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