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VI.  Kartell  und  Arbeitsvertrag.

Betrieben  vergleichen  und  sagen,  es  ist  der  große  Privatbetrieb, ­
  die  Aktiengesellschaft,  der  Kommunal-  und  Staatsbetrieb ­
  der  für  den  Arbeiter  günstigere.  Überall  steht  heute
der  großindustrielle  Arbeiter  einer  bereits  konzentrierten
Macht  gegenüber.  Und  ich  möchte  .  .  .  annehmen,  im  ganzen
fahre  die  Arbeiterschaft  besser,  wenn  ihr  eine  moralische
Person  und  nicht  eine  individuelle  gegenübersteht.  Man  sagt
oft,  der  einzelne  Großindustrielle  hat  ein  Herz,  das  Kapital
in  der  Aktiengesellschaft  und  im  Kartell  nicht.  Ich  sage,  das
ist  eine  der  vielen  Antithesen,  die  man  Marx  nachspricht.
Nicht  Fabrikant  und  Kapital  stehen  sich  gegenüber,  sondern
Einzelfabrikant  und  Kollegium,  Einzelinteresse  und  kollegialische
  Beratungen,  wobei  eine  Reihe  hochstehender  Geschäftsleute ­
  und  ihre  Beamten,  Direktoren  usw.  sich  verständigen. ­
  Und  da  meine  ich,  im  Durchschnitt  dringt  bei  den
letzteren  weit  eher  der  Gedanke  durch,  daß  der  Arbeiter  so
zu  behandeln  sei,  wie  von  der  Staats-  und  Gemeindeverwaltung ­
  der  Beamte,  daß  er  deswegen  einen  Anspruch  darauf  habe,
nicht  beliebig  entlassen,  sondern  möglichst  gleichmäßig  behandelt ­
  zu  werden,  daß  die  fähigeren  und  brauchbaren  aufsteigen ­
  müssen  zu  höheren  Stellungen  und  Gehalten.  Ich
möchte  sagen,  in  der  Aktiengesellschaft  und  im  Kartell  regiert ­
  nicht  leicht  an  irgend  einer  Stelle  der  bloße  Egoismus
eines  Individuums,  sondern  an  jener  befehlenden  Stelle  wird
dieser  durch  eine  Mehrheit  von  Willen  korrigiert,  und  das
muß  den  untergeordneten  ausführenden  Organen  zugute
kommen,  zumal  wenn  es  sich,  wie  häufig,  um:  eine  Elite  von
Arbeitern  und  um  organisierte  Arbeiter  handelt.“
Auch  darf  man  nicht  alle  die  üblen  Folgen,  welche
die  gegenwärtige  Wirtschaftsverfassung  für  die  Arbeiterschaft ­
  nun  einmal  mit  sich  bringt,  wie  die  Unselbständigkeit ­
  der  Stellung,  die  Gefahr  der  Arbeitslosigkeit,  ohne  weiteres ­
  den  Kartellen  in  die  Schuhe  schieben.  Vielmehr  werden
die  Arbeiter  manche  ihrer  Forderungen,  die  in  der  Hauptsache ­
  auf  eine  Änderung  des  Arbeitsverhältnisses  hinzielen 1 ),
1 )  Fast  alle  Arbeiterorganisationen  fordern  eine  Änderung  des
Arbeitsvertragsverhältnisses  durch  Umwandlung  des  individuellen  Arbeitsvertrages ­
  in  einen  Kollektivarbeitsvertrag.  Dieses  setzt  aber,  wie
ich  noch  zeigen  werde,  Organisationen  auf  beiden  Seiten  voraus.  Bei
den  Hirsch-Dunkerschen  Gewerkvereinen  wird  ein  „wachsender  Anteil
an  dem  Ertrage  der  Arbeit“  mit  Hilfe  von  Arbeitstafifveirträgen