VI.  Kartell  und  Arbeitsvertrag.

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Es  ist  klar,  daß  der  kapitalistische  Großunternehmer  -
stand  jedem  einzelnen  seiner  Arbeiter  wenigstens  ökonomisch ­
  außerordentlich  überlegen  ist.  Hieraus  ist  von  vorn r
herein  der  wichtige  Schluß  zu  ziehen,  daß  das,  was  man  den
freien  Arbeitsvertrag  nennt,  im  Grunde  genommen  nichts
als  eine  Fiktion,  als  eine  Einbildung  ist.  Heute,  wo  oft
tausende  Arbeiter  auf  einen  Unternehmer  kommen  und  diese
Unternehmer  noch  dazu  kartelliert  sind,  ist  es  klar,  daß
Schatten  und  Licht  ungleich  verteilt  sind.  Steht  schon  der
Arbeiter  dem  einzelnen  Unternehmer  ungünstiger  gegenüber,
so  können  die  großen  Unternehmer  sich  leicht  verbinden,
Verabredungen  treffen  über  Arbeiter,  Lohnverhältnisse
usw.:  sie  können  solche  Verabredungen  treffen,  auch
wenn  sie  gesetzlich  nicht  statthaft  wären,  weil  eine
Kontrolle  über  solche  Verabredungen  nicht  möglich
ist,  ,  während  die  Arbeiter,  wenn  sie  sich  zusammenschließen ­
  wollen,  dies  mehr  oder  weniger  öffentlich  tun
müssen,  weil  sich  dies  nicht  verheimlichen  läßt  und  sie  sonst
ihren  Zweck  nicht  erreichen  würden.  Man  muß  daher  die
Redensart  vom  freien  Arbeitsvertrag  als  unzutreffend  bezeichnen, ­
  tatsächlich  ist  der  Arbeiter  in  der  Bestimmung
seiner  Arbeitsverhältnisse  vom  Unternehmer  abhängig,  wobei
er  allerdings  meist  leidlich  gestellt  ist.
Es  ist  nun  während  der  Verhandlungen  des  Vereins  für
Sozialpolitik  in  Mannheim 1 )  von  Kirdorff,  den  Kartellsekretären ­
  und  anderen  auf  dem  reinen  Unternehmerstandpunkt
Stehenden  sowie  bei  den  Sitzungen  gelegentlich  der  Kartellenquete ­
 *  2 )  in  Berlin  und  auch  anderwärts  gesagt  worden,
man  könne  es  durchaus  nicht  für  richtig  halten,  daß  Arbeiter
sich  organisieren  und  daß  mit  organisierten  Arbeitern  bezw.
mit  deren  Vertrauensmännern  Kollektivverträge  eingegangen
werden  sollten.  In  dieser  Hinsicht  sind  die  Ansprüche  der
Arbeiter  noch  bis  in  die  letzten  Tage  vielfach  zurückgewiesen
worden.  Die  Vertreter  des  reinen  Unternehmerstandpunktes
haben  noch  nicht  den  Schluß  gezogen,  daß  gegenüber  der
Kartellierung  der  Unternehmer  und  Abnehmer  auch  die  Ar») ­
  Schriften  des  Vereins  für  Sozialpolitik,  Bd.  116,  1906.
2 )  Kontradiktorische  Verhandlungen  über  deutsche  Kartelle,  Berlin ­
  1903—1905.  Franz  Siemenroth.