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VI.  Kartell  und  Arbeitsvertrag.

beiter  das  Recht  haben,  sich  zu  organisieren;  sie  beharren  auf
dem  Standpunkte,  daß  sie  nur  individuelle  Arbeitsverträge
für  zulässig  halten;  sie  ziehen  nicht  die  Konsequenz,  die  mit
Notwendigkeit  gezogen  werden  muß,  daß  gegenüber  den
Kartellverträgen  der  Unternehmer  und  Abnehmer,  auch  Kolfektivarbeitsverträge
  für  die  Arbeiter  gefordert  werden
können.
Es  ist  nun  weiter  gesagt,  „der  Arbeitgeber  müsse  das
Heft  in  der  Hand  behalten“.  Dem  ist  wohl  voll  und  ganz
zuzustimrnen.  Ohne  Autorität  und  Disziplin  geht  es  nicht,
das  ist  wohl  auch  die  Ansicht  der  vernünftig  denkenden
Arbeiter.  Aber  damit  ist  nicht  gesagt,  daß  Angelegenheiten,
die  hier  in  Betracht  kommen,  von  denen  das  Wohl  und  Wehe
vieler  Tausende  von  Arbeitern  abhängig  ist,  bloß  von  einer
Seite  zu  regeln  seien;  diese  Regelung  darf  nicht  einseitig
durch  das  Unternehmertum  erfolgen,  die  Arbeiter  müssen
auch  mitsprechen,  denn  sie  sind  gerade  so  gut  wie  die  Unternehmer ­
  an  der  Regelung  des  Arbeitsverhältnisses  interessiert.
Gewiß  werden  vernünftige  Arbeiter  nicht  eine  Erhöhung  der
Löhne,  eine  Verkürzung  der  Arbeitszeit  und  dergleichen
fordern,  die  so  weit  geht,  daß  die  Konkurrenzfähigkeit  des
heimatlichen  Unternehmertums  auf  dem  Weltmärkte  darunter
leidet.  Es  ist  wohl  anzunehmen,  daß  die  Arbeiter  ihre  Wünsche
danach  regeln.  Vor  allem  dürfen  sie  doch  für  sich  das  Recht  beanspruchen, ­
  mit  den  Unternehmern  darüber  zu  verhandeln,  was
möglich  ist  und  was  nicht.  In  der  heutigen  Zeit,  mit  ihrer
großartigen  industriellen  Entwicklung  und  mit  ihren  großen
technischen  Fortschritten,  ist  es  aber  doch  auch  eine  Hauptbedingung, ­
  daß  die  Arbeiter,  die  mit  ein  wichtiger  Faktor
sind  für  die  Möglichkeit  einer  solchen  Entwicklung,  auch  an
den  Erfolgen  dieser  Entwicklung  einen  angemessenen  Anteil
erhalten.
Sicherlich  sind  es  die  Arbeiter  allein  keineswegs,  die
den  Reinertrag  der  Produktion  schaffen,  das  wäre  ebenso
einseitig  wie  falsch,  als  wenn  man  umgekehrt  nur  der  Unternehmerpersönlichkeit ­
  diese  Bedeutung  beimessen  wollte.
Beide  Faktoren,  Arbeiter  und  Unternehmer  müssen  Zusammenwirken, ­
  und  es  gilt  daher  auch  eine  richtige  Form  zu  vereinbaren, ­
  in  welcher  Weise  der  Arbeiter  seinen  Anteil  am
Unternehmer-Ertrag  erhalten  soll.  Da  aber  nun  der  einzelne