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VI.  Kartell  und  Arbeitsvertrag.

eine  Unternehmung  allein  nach  der  Theorie  der  gleichberechtigten ­
  Faktoren  von  Kapital  und  Arbeit  aufbauen  wollte,  ohne
noch  eine  Reihe  weiterer  Faktoren,  nämlich  die  großzügige
Initiative,  die  Erfahrung,  die  leitenden  Gedanken,  die  Arbeit
und  die  persönliche  Verantwortlichkeit  des  Unternehmers
hinzuzufügen,  so  würde  einer  solchen  Unternehmung  kaum
ein  Erfolg  beschieden  sein.
Wie  sympathisch  man  aber  auch  dem  Verlangen  der  Arbeiterschaft ­
  nach  Arbeitstarifverträgen  gegenüberstehen  mag,
so  weitgehende  Forderungen,  wie  sie  die  konstitutionelle
Fabrik  darstellt,  sind  nur  geeignet,  der  weiteren  Ausbreitung
des  Arbeitstarifvertrages  hemmend  entgegenzuwirken,  da  sie
die  Unternehmer  stutzig  machen  und  sie  veranlassen,  auf
ihrem  bisherigen  ablehnenden  Standpunkt  zu  verharren 1 ).

ln  der  gleitenden  Lohnskala  hat  nun  der  Arbeitstarifvertrag, ­
  so  möchte  ich  sagen,  einen  weiteren  Ausbau  gefunden, ­
  der  auch  die  Unternehmer  gewiß  sympathischer  gegenüberstehen ­
  werden  als  der  konstitutionellen  Fabrik,  da  sie
nicht  so  wie  diese  in  ihre  Rechte  eingreift  und  dennoch  die
Arbeiterschaft  am  Gewinne  teilnehmen  läßt  und  ihr  quasi
etwas  wie  Unternehmergewinn  zukommen  läßt.  Die  gleitende ­
  Lohnskala,  die  mehr  oder  weniger  eine  Beteiligung
des  Arbeiters  am  Gewinn  darstellt,  charakterisiert  N.  P.  Gilman
 *  2 )  als  „eine  Maßregel  streng  konservativer  Bewegung
der  Ergänzung  des  festen  Lohnes  durch  einen  veränderlichen
Gewinnanteil  zur  Wiederherstellung  der  früher  guten  Beziehungen ­
  zwischen  Brotherren  und  Gehilfen,  welche  den  An*) ­
  Es  ist  daher  nicht  verwunderlich,  wenn  bei  solchen  Auslassungen
der  Sozialdemokratie,  H.  A.  Bueck,  der  Geschäftsführer  des  Zentralverbandes ­
  Deutscher  Industrieller,  in  einer  Rede  am  28.  Oktober  1906
als  Argument  gegen  die  Arbeitstarifverträge  anführte,  „daß  es  den
deutschen  Gewerkschaften  nicht  auf  Verhandlungen  über  die  Arbeitsbedingungen ­
  zum  Zwecke  der  Herstellung  einer  besseren  Wirtschaftslage ­
  der  Arbeiter  und  friedlicherer  Verhältnisse  zwischen  Arbeitern
und  Arbeitgebern  ankommt,  sondern  daß  ihr  Ziel  ist  die  Erlangung
von  Macht,  die  Herrschaft  in  den  Betrieben  und  über  die  Arbeitgeber.“
Es  wird  dann  von  Bueck  eine  reaktionäre  Arbeiterpolitik  mit  einem
Hinweis  auf  die  Gefahren  der  Sozialdemokratie  gerechtfertigt.
2 )  Dieses  Zitat  nebst  einigen  übereinstimmenden  Äußerungen  anderer ­
  Nationalökonomen  sowi&gt;e  interessanter  Aussprüche  von  Trägern
angesehener  Firmen  brachte  die  „Gegenwart“,  36.  Jahrgang,  Bd.  71,,
Nr.  10  vom  9.  März  1907.