VI.  Kartell  und  Arbeitsvertrag.

217

rakter  einer  sicheren  Kapitalrente  annehmen  muß.  Hierdurch
aber  würde  bei  einer  solchen  ruhigen  und  sicheren  Entwicklung ­
  des  Gewinns  eine  Einführung  einer  Gewinnbeteiligung
oder  einer  gleitenden  Lohnskala  außerordentlich  erleichtert
werden.  Aber  auch  vom  gemeinwirtschaftlichen  Standpunkt
aus  wird  eine  gleitende  Lohnskala  zu  fordern  sein,  damit  die
eben  erwähnte  Unternehmerrente  in  ihrer  Höhe  nicht  die
Grenze  überschreitet,  welche  im  Interesse  einer  volkswirtschaftlich ­
  günstigen  Einkommensverteilung  geboten  erscheint.
Auch  auf  diese  Weise  würde  eine  Konzentrierung  des  Gewinnes ­
  in  unverhältnismäßig  wenigen  Händen  in  etwa  eine
Hemmung  erfahren  und  zu  Gunsten  der  Arbeiterschaft  und
damit  der  Allgemeinheit  vereitelt  werden  können 1 ).  Liefmann
 *  2  3 )  ist  der  Ansicht,  daß  die  vielfach  ungünstige  Beurteilung ­
  der  gleitenden  Lohnskala,  sobald  fest  organisierte  Kartelle ­
  bestehen,  eine  wesentliche  Modifikation  erfahren  müsse,
und  daß  zum  Beispiel  im  rheinisch-'westfälischen  Kohlenbergbau ­
  eine  gleitende  Lohnskala  heute  schon  sehr  wohl  möglich
wäre.  Dieser  Ansicht  hat  sich  auch  Tschierschky 8 )  angeschlossen. ­

Wenn  nun  auch  nicht  rechtlich,  so  hat  doch  tatsächlich
an  der  Ruhr  im  Bezirke,  des  Rh.  W.  Kohlensyndikates  eine
Art  gleitender  Lohnskala  wie  in  England  bestanden,  „nur  daß
das  Fünftel,  das  die  englischen  Bergleute  vom  Mehrgewinn
beanspruchten  und  bekamen,  tatsächlich  überschritten  wurde.
Wenigstens  hat  die  Gelsenkirchener  Bergwerksaktiengesellschaft, ­
  welche  nicht  weniger  als  ein  Zehntel  der  Gesamtförderung ­
  des  Ruhrbezirks  leistet,  für  die  Jahre  1893—1900
zahlenmäßig  nachgewiesen,  daß  ihre  Preise  um  27o/o  und
die  Löhne  ihrer  Arbeiter  um  26o/o,  also  nahezu  in  gleichem
Verhältnis  gestiegen  sind“ 4 ).
Die  Erkenntnis  der  Arbeiterschaft,  daß  es  einer  kartellierten ­
  Industrie  durch  die  erhöhte  Rentabilität  viel  mehr  ermöglicht ­
  ist,  auch  dem  Arbeiter  eine  bessere  wirtschaftliche
1)  Die  Unternehmer  werden  gewiß  auch  damit  einverstanden  sein,
daß  der  Gewinn  nicht  wenigen  vom  Glücke  besonders  Begünstigten,
sondern  möglichst  allen  Unternehmern  zugute  kommt.
2 )  Liefmann,  Kartelle  und  Trusts,  p.  70.
3 j  Tschierschky,  Kartell-Rundschau  1908,  p.  831.
*)  Qötzke,  Das  Rh.-W.  Kohlensyndikat,  p.  144.