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VI.  Kartell  und  Arbeitsvertrag.

Lage  zu  verschaffen,  geht  insbesondere  aus  ihrem  Bestreben
nach  Einführung  des  ursprünglich  englischen  Systems  der
Allianzen  hervor.  Auch  diese  Frage  der  Allianzen,  („New
trades  combination  movement“)  möge  hier  erörtert  werden, ­
  da  sie  für  das  Kartellwesen  in  Zukunft  gewiß  noch  von
Bedeutung  werden  wird 1 ).  Der  Plan  dieser  Allianzen  gipfelt
darin:  „Der  Qewerkverein  der  Arbeiter  verpflichtet  sich,
nur  für  solche  Unternehmer  zu  arbeiten,  die  der  gemeinsamen
Vereinigung  angehören,  wogegen  der  Unternehmerverband
sich  verpflichtet,  nur  Mitglieder  des  Gewerkvereins  zu  beschäftigen ­
  und  denselben  gleichzeitig  zusichert,  daß  in  dem
Maße,  wie  die  Unternehmer  die  Preise  ihrer  Produkte  mit
Hilfe  des  Verbandes  erhöhen,  auch  die  Löhne  der  Arbeiter
steigen  sollen.“
Die  Allianz  bezweckt  einmal  Abgrenzung  der  wechselseitigen ­
  Rechte  und  Pflichten  aus  dem  Arbeitsvertrage  wie
Regelung  der  Arbeitszeit,  der  Lehrlingsausbildung,  Schiedsgericht ­
  zur  Entscheidung  aller  Streitigkeiten  aus  dem  Arbeitsverhältnis ­
  und  dergl.;  andererseits  verfolgt  die  Allianz  mehr
wirtschaftliche  Zwecke  wie  Sicherung  eines  angemessenen
Mindestlohnes  und  dessen  Steigerung  parallel  mit  Erhöhung
der  Kartellpreise  auf  der  anderen  Seite.  Es  steckt  demnach
hierin  das  System  der  sliding  scale,  wie  auch  des  neuerdings
bei  uns  besonders  empfohlenen  Arbeitstarifvertrages.
Die  vor  allem  durch  den  Fabrikanten  E.  J.  Smith,  Birmingham, ­
  bekannt  gewordenen  Allianzen  zwischen  Unternehmern ­
  und  Arbeitern  umfaßten  im  Jahre  1900  an  500  Arbeitgeber ­
  und  30  000  Arbeiter,  ihr  Kapital  wurde  auf  50  Millionen ­
  Pfund  geschätzt *  2 ).  Bereits  in  den  vierziger  Jahren  des
vorigen  Jahrhunderts  zeigte  sich  ein  Anfang  zu  solchen  Vereinbarungen ­
  in  der  Aufforderung  der  Kohlenarbeiter  an  die
Grubenbesitzer,  zur  Verhütung  des  Lohndruckes  die  Kohlen!) ­
  Vgl.  hierüber  ferner  Liefmann,  Die  Industriellen  Allianzen  in
England,  in  den  Jahrbüchern  für  Nationalökonomie  und  Statistik  von
Conrad,  Bd.  75,  1900.  Nach  dieser  Monographie  ein  Aufsatz  jm  „Handelsmuseum“ ­
  Nr.  47,  1900.
2 )  Liefmann  in  dem  vorhin  zitierten  Aufsatz  in  Conrads  Jahrbüchern. ­

Nach  Liefmann,  Kartelle  und  Trusts,  II.  Aufl.,  p.  64,haben  Sich
freilich  diese  Allianzverbände  in  England  nicht  halten  können,  aber
nichtsdestoweniger  gehe  die  Entwicklung  langsam  in  der  Richtung  einer
engeren  Verbindung  zwischen  Unternehmer-  und  Arbeiterorganisationen.“