VI.  Kartell  und  Arbeitsvertrag.

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durch  den  denkwürdigen  Marseiller  Streik  der  Hafenarbeiter
und  Seeleute,  der  französischen  Industrie  unberechenbaren
Schaden  zufügte,  sehen  wir  im  Jahre  1904  und  vornehmlich
1905  in  Genua  das  dortige  „Consorcio“  der  Arbeiter,  das  sich
von  seiner  eigentlichen  und  ursprünglichen  Bestimmung  als
wirtschaftlicher  Faktor  in  den  Hafenverhältnissen  Genuas
völlig  losgelöst  und  durch  das  erlangte  tatsächliche  und  rechtliche ­
  Arbeitsmonopol  zu  einem  allmächtigen,  unbeschränkten
Despoten  dem  Kapital  und  der  Arbeit  gegenüber  emporgeschwungen ­
  hat,  am  Werke.  Man  muß  zugestehen,  daß  die
Freiheit  der  Arbeit  heute  in  Genua  nicht  mehr  besteht 1 ),  daß
die  Unternehmer  genötigt  sind  nur  Verbandsarbeiter  anzustellen, ­
  da  es  keine  andern  gibt,  daß  die  Arbeitsbörse  als
unumschränkte  Herrin  der  Lage  den  Unternehmern  das  Arbeitspersonal ­
  stellt,  die  Schichten  festsetzt,  deren  Zahl  begrenzt, ­
  die  Ansprüche  und  Löhne  bestimmt  und  daß  die  Arbeiter ­
  arbeiten,  wann  und  solange  es  ihnen  gefällt.
Wenn  man  aber  an  diesen  Beispielen,  neben  denen  man
dann  noch  auf  den  großen  Hamburger  Hafenarbeiter  ausstand
und  auf  die  Arbeiternot  in  San  Franzisko  infolge  des  Verhaltens ­
  der  Arbeitersyndikate  hinweist,  beweisen  will,  wohin
es  führe,  „wenn  übereifrige  Kathedersozialisten  und  dem
Wirtschaftsleben  praktisch  fremd  gegenüberstehende  mandatshungerige
  Politiker,  sobald  es  sich  um  die  Arbeitersyndikate ­
  handelt,  nur  immer  die  „Rechte“  der  Arbeitnehmer
im  Munde  führen,  ohne  jemals  auf  deren  Pflichten  hinzuweisen, ­
  und  wenn  eben  dieselben  die  tatsächlich  bereits  bestehende ­
  Koalitionsfreiheit  der  Arbeitnehmer  ins  Ungemessene ­
  steigern  und  noch  weiter  ausdehnen  wollen“ *  2  *  *  * ),  so
kann  man  diesen  Ausführungen  wohl  nicht  ganz  zustimmen.
Die  im  allgemeinen  wohlgeschulte  und  disziplinierte  hochqualifizierte ­
  deutsche  Industriearbeiterschaft  läßt  sich  denn  doch
nicht  mit  den  Hafenarbeitern  in  Genua,  Marseille  oder  gar
den  zusammengewürfelten,  aus  aller  Herren  Ländern  zusammengeströmten ­
  Hafenarbeitern  in  San  Franzisko,  in  einen
Topf  werfen 8 .)
1)  Wie  die  Kölnische  Zeitung  vom  17.  März  1907  in  einem  Leitartikel ­
  „Marseille  und  Genua  als  Mittelmeerhäfen“  schreibt.
2 )  Vossen  in  dem  vorhin  zitierten  Aufsatz.
»)  Zwar  ist  auch  die  Arbeiterschaft  des  Ruhrreviers  durch  den
Zuzug  zahlreicher  fremder  Arbeiter  eine  „zusammengewürfelte“,  aber
Utsch,  Kartelle  und  Arbeiter.  15