VI.  Kartell  und  Arbeitsvertrag.

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nung,  Arbeitstarifverträge,  die  einen  großen  Teil  der  Arbeiterschaft ­
  und  Unternehmerschaft  einer  bestimmten  Branche
und  eines  bestimmten  Gebietes  umfassen,  durch  die  öffentliche ­
  Gewalt  als  bindend  für  alle  Arbeiter  und  Unternehmer
dieser  Branche  erklärt  werden  können.  Die  betreffenden
Verträge  wären  selbstverständlich  in  ein  öffentliches  Register ­
  einzutragen  und  bilden  dann  für  die  vereinbarte  Frist
eine  unverrückbare  Grundlage  für  die  Rechtsverhältnisse
zwischen  Arbeitgebern  und  Arbeitnehmern  der  betreffenden
Branche.
Besonders  könnte,  wie  Ettinger 1 )  nachzuweisen  sucht,
auf  diesem  Wege  allmählich  eine  Gesundung  der  trübseligen
Heimarbeitsverhältnisse  erreicht  werden.  Bekanntlich  leiden
die  Heimarbeiter  unter  niederen  und  dazu  noch  eine  stetig
sinkende  Tendenz  aufweisenden  Löhnen,  unter  maßlos  ausgedehnter ­
  Arbeitszeit  im  Falle  der  Beschäftigung,  unter  peinlichster ­
  Arbeitsverringerung  und  Arbeitslosigkeit  bei  ungünstiger ­
  Wendung  der  Konjunktur.  Diese  Arbeiterschicht  ist
zwar  evtl,  vorübergehend,  wenn  auch  mit  Mühe  zu  ausgedehnten ­
  Lohnbewegungen  zu  vereinigen;  aber  das  Festhalten ­
  der  erzielten  Errungenschaften  durch  längere  Zeit  ist
bei  den  einer  strammen  Organisation  nicht  leicht  zugänglichen
Fleimarbeitern  ungemein  schwierig;  von  wenigen  Ausnahmefällen ­
 *  2 )  abgesehen,  ist  es  ihnen  überhaupt  kaum  möglich.
Hier  würde  die  gesetzliche  Sicherung  des  auf  die  Minorität
der  Außenstehenden  durch  behördliche  Verfügung  ausgedehnten, ­
  öffentlich  registrierten  und  von  den  Gerichten  anerkannten ­
  Arbeitstarifvertrages  ungemein  segensreich  wirken. ­
  An  Stelle  des  lohndrückenden,  existenzvernichtenden,
die  Qualität  der  betreffenden  Waren  stetig  verschlechternden
Kampfes  aller  gegen  alle,  der  von  den  Fleimarbeitern  und  den
sie  beschäftigenden  Produzenten  (Exporteuren)  sowohl  gegen
die  Kollegen  als  auch  gegen  die  andere  Seite  geführt  wird,
würde  dann  eine  Produktion  ganz  anderer  Art  treten;  diese
wäre  für  beide  Teile  lohnend,  würde  die  Qualität  der  Ware
sichern  oder  sogar  erhöhen  und  eben  dadurch  auf  einen
a )  Hierin  die  Ansichten  von  E.  Schwiedland  in  dessen  verschiedenen
Monographien  über  das  •  Problem  der  Heimarbeit  teilend.
2 )  Z.  B.  die  Produktivgenossenschaft  der  Qlasperlenerzeuger  in
Gablonz.