VII.  Kartell  und  soziales  Emporsteigen  der  Arbeiter.

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geber  fast  vollkommen  verschlossen  worden,  höchstens  eröffnet ­
  sich  ihm  die  Aussicht  in  höhere  Arbeiterklassen  aufzurücken. ­
  Deshalb  fühlt  er  sich  nicht,  wie  oft  der  Handwerksgeselle ­
  mit  seinem  Meister,  sondern  mit  seinesgleichen,  mit
den  Lohnarbeitern  des  eigenen  oder  auch  anderer  Berufe  zu
einem  Stande  verbunden.  Es  ist  zwar  auch  heute  in  deri
Großindustrie  das  Gefühl  der  Zusammengehörigkeit  von  Arbeitgeber ­
  und  Arbeiter,  selbst  das  einer  gewissen  persönlichen ­
  Anhänglichkeit  von  beiden  Seiten  keineswegs  abgestorben, ­
  und  es  wäre  gewiß  ein  idealer  Zustand,  wenn  z.  B.
wie  ein  hochverdienter,  jetzt  verstorbener  Eisenwerksbesitzer ­
  es  einmal  als  Norm  hinstellte,  alle  Arbeitgeber  und  Arbeiter ­
  seines  Gewerbes  sich  als  Standesgenossen,  als  Angehörige ­
  des  „ehrsamen  Berufes  der  Hammerschmiede“  betrachteten ­
 1 ).  Es  erscheint  aber  nur  als  natürlich,  wenn
durch  den  großen  wirtschaftlich  sozialen  Abstand  zwischen
beiden  Seiten,  das  Gefühl  der  Berufsgemeinschaft  mit  dem
Arbeitgeber  weniger  stark  ist  als  das  der  sozialen  Gemeinschaft ­
  mit  anderen  Arbeitern.  Die  wichtigsten  Lebensinteressen, ­
  die  Sorge  um  Beschäftigung  und  Lohn,  um  die  Gestaltung ­
  des  Arbeitsverhältnisses,  um  Hilfe  bei  Arbeitsunfähigkeit ­
  infolge  von  Krankheit,  Unfall,  Invalidität  und  Alter,
um  Weib  und  Kind  nach  dem  Tode  des  Ernährers,  sie  alle
sind  den  Lohnarbeitern  aller  Berufe  gemeinsam.  Aus  dieser
Gemeinsamkeit  der  Interessen  erwächst  aber  bei  den  Lohnarbeitern ­
  ganz  ebenso  wie  bei  den  anderen  Gruppen  der
Gesellschaft  und  mit  derselben  Berechtigung  ein  gemeinsames
Standesgefühl,  welches  naturgemäß  auch  nach  praktischer  Betätigung, ­
  nach  Vertretung  der  gemeinsamen  Interessen
drängt.  Dieses  Gefühl  ist  zu  natürlich,  als  daß  man  es  unterdrücken ­
  dürfte,  und  deshalb  auch  zu  stark  dazu.  Es  ist  die
Aufgabe  sozialer  Politik,  seiner  Betätigung  die  richtigen
Bahnen  zu  weisen,  damit  der  neugebildete  Stand  sich  dem
Gemeinwesen  einfüge  und  seine  Interessen  ebenso  wie  die  der
anderen  Stände  unter  dessen  Schutz  geborgen  wisse.  Der
Lohnarbeiterstand  bildet  zwar  nur  den  Unterbau  des  sozialen ­
  Organismus;  aber  so  töricht  es  deshalb  ist,  wenn  man
ihm  einreden  will,  er  sei  allein  berechtigt  im  wirtschaftlichen  i)
i)  Qeorg  Evert,  Sozialer  Krieg  und  Friede,  p.  34.  Ich  schließe
mich  in  diesem  Absatz  der  Ansicht  Everts  an  und  zitiere.