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VII.  Kartell  und  soziales  Emporsteigen  der  Arbeiter.

Leben,  so  sicher  darf  er  die  „Gleichberechtigung“  mit  den
übrigen  Ständen  fordern,  schon  deshalb  weil  er  aufgrund  der
bestehenden  Wirtschaftsordnung  in  den  weitaus  meisten
Fällen  dazu  verurteilt  ist,  dauernd  Lohnarbeiter  zu  sein  und
zu  bleiben.
Schwingt  sich  aber  der  Arbeiter  aus  der  Sphäre  der
Lohnarbeiter  empor  und  erreicht  er  gar  die  Stellung  des
Leiters  eines  Unternehmens,  so  ist  er  doch  nicht  unbestritten
„Unternehmer“.  Kirdorf 1 )  hat  sehr  energisch  die  Anschauung ­
  vertreten,  daß  die  Direktoren  der  Aktiengesellschaften
Angestellte  des  Unternehmens  seien.  Diese  Auffassung
hält  zwar  Sombart *  2 ),  obgleich  er  ihr  früher  auch  zuneigte,
für  verkehrt.  Nach  ihm  hat  es  keinen  Sinn,  z.  B.  die  Carnegie
Rathenau,  Zenke,  Ballin  u.  a.  aus  der  Reihe  der  Unternehmer
streichen  zu  wollen  oder  sie  etwa  nur  in  dem  Umfange  als
Unternehmer  anzusprechen,  als  sie  am  Aktienbesitz  der  von
ihnen  geleiteten  Unternehmungen  beteiligt  sind.  Der  gesunde ­
  Menschenverstand  sträube  sich  gegen  eine  solche  gesuchte ­
  Konstruktion,  die  unangenehm  nach  der  Studierlampe
rieche.  Die  interessante  Frage  nun,  wo  der  Unternehmer  aufhört ­
  und  der  Arbeiter  oder  der  Angestellte  anfängt,  beantwortet ­
  Sombart  dahin,  daß  man  als  Unterscheidungsmerkmal
die  Tatsache  wählen  könne,  ob  der  einzelne  an  dem  geschäftlichen ­
  Erfolge  der  Unternehmung  unmittelbar  (durch  Tantiemen) ­
  beteiligt  sei  und  auf  die  Geschäftsführung  Einfluß
habe.  Danach  würde  sich  aber  —  wenn  auch  in  stetem
wechselndem  Größenverhältnisse  —  die  Unternehmereigenschaft ­
  bei  einer  Aktiengesellschaft  etwa  auf  Aufsichtsrat  und
Direktorium  verteilen,  während  der  Arbeiter,  da  er  keinen
Anteil  am  Regiment  hat,  nicht  als  Unternehmer  anzusehen
sein  würde.  Am  wirtschaftlichen  Horizont  taucht  freilich
auch  der  Arbeiter  schon  als  Unternehmer  auf,  wenn  er  am
Gewinn  beteiligt  ist,  oder  wenn  er  als  Vertreter  seines  Berufsvereins ­
  am  grünen  Tisch  in  tagelanger  Verhandlung  die
Abänderung  des  letzten  Tarifvertrages  erörtert,  wobei  der

*)  Kirdorf  auf  der  Tagung  des  Vereins  für  Sozialpolitik  in  Mannheim ­
  im  September  1905.
2 )  Sombart  in  seiner  Studie  über  den  kapitalistischen  Unternehmer
im  Novemberheft  1909  des  Archivs  für  Sozialwissenschaft  und  Sozialpolitik. ­
