VII.  Kartell  und  soziales  Eraporsteigen  der  Arbeiter.

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Bedarf  an  Arbeitskräften  die  Arbeiterschaft  aus  einem  Konglomerat ­
  von  vielen  Nationen  zusammensetzte.  Darunter  befanden ­
  sich  aber  Tausende  und  Zehntausende  oft  auf  niedriger ­
  Kulturstufe  stehender  Arbeiter,  denen  das  Standesbewußtsein ­
  und  das  Solidaritätsgefühl  der  Bergleute,  das  diese
ebenso  wie  den  Hüttenmann  gegenüber  den  Arbeitern  anderer ­
  Industriezweige  von  jeher  auszeichnete,  mangelte.
Durch  diese  dem  Bergbau  und  damit  dem  Bergarbeiterstande
neu  zugeführten  Arbeitermassen  wurde  die  frühere  Geschlossenheit ­
  dieses  Standes  gelockert  und  nichts  deutet  mehr
darauf  hin,  als  die  allmähliche  Umwandlung  der  Standesbezeichnung ­
  „Bergmann“  in  „Bergarbeiter“.
Diese  Vermischung  der  heimischen  Bevölkerung  mit
diesem  fremden  Proletariat  bringt  einerseits  sicherlich  eine
gewisse  Verringerung  des  Ansehens  und  damit  wohl  auch
eine  Verschlechterung  der  sozialen  Lage  der  Bergleute  mit
sich 1 ).  Anderseits  aber  brachte  diese  Wendung  der  Verhältnisse ­
  der  alten  Stammannschaft  der  heimischen  Bevölkerung ­
  wiederum  den  Vorteil,  daß  gerade  sie  bei  dem  ebenfalls
so  plötzlich  eintretenden  Bedarf  an  Unterbeamten  in  Frage
] )  Es  wird  darauf  besonders  bei  H.  Imbusch,  Arbeitsverhältnis  und
Arbeiterorganisation  im  Deutschen  Bergbau  usw.,  p.  127  hingewiesen.
Es  wird  behauptet,  daß  die  Verhältnisse  sich  derart  verschlimmerten, ­
  daß  die  Arbeiter  anderer  Berufe  glaubten,  sogar  auf  die  Bergleute
herabsehen  zu  können.  Auch  wird  über  eine  schlechtere  Behandlung
der  Bergleute  durch  die  Beamten  gegenüber  früheren  Zeiten  geklagt.
Jedoch  scheint  auch  dies  mit  der  zunehmenden  Zersetzung  der  Bergarbeiter ­
  mit  fremdartigen,  auf  tiefem  Kulturniveau  stehenden  Elementen ­
  zusammen  zu  hängen.  Immerhin  wäre  es  nur  zu  beklagen,  wenn
die  nach  dem  Ruhrbergarbeiterstreik  im  Jahre  1905  begonnene  und
bald  wieder  eingestellte  Untersuchung  tatsächlich  so  trauriges  Material
zu  Tage  gefördert  hat,  wie  Imbusch  in  seiner  Schrift  „Der  Bergarbeiterstreik ­
  und  die  Untersuchungskommission“,  Bochum  1905,  p.  22  ff.  angibt. ­
  Allerdings  wirft  ebenfalls  die  Auslegung  Beutners  am  21.  Januar
1905  im  Reichstage  auf  die  Behandlung  der  Bergarbeiter  durch  die  Beamten ­
  kein  gutes  Licht.  Beumer  soll  damals  nach  Angabe  bei  H.  Irabusch,
  Arbeitsverhältnis  usw.,  p.  127  (1t.  Stenogramm  der  124.  Sitzung,
p.  2934  b)  gesagt  haben:  „Ich  habe  gestern  den  Fall  gehört,  daß  ein
Steiger  einem  Arbeiter  verbot,  auf  der  Förderschale  zu  stehen,  •—
das  ist  mit  einer  Geldstrafe  belegt,  weil  es  zu  schweren  Unglücksfällen
führen  kann.  Da  sagte  er  (der  Steiger),  ein  menschenfreundlichör
Mann,  zu  dem  Arbeiter:  soll  ich  Dich  nun  anzeigen,  so  daß  Du  3  M.
bezahlen  mußt,  oder  soll  ich  Dir  ein  paar  überhauen?“  Beumer  bezeichnet ­
  also  die  Androhung  von  Prügeln  als  eine  „menschenfreundliche ­
  Tat“,  sofern  der  Arbeiter  dadurch  von  einer  nach  dem  Gesetze
möglichen  Geldstrafe  befreit  wird.
UUch,  Kartelle  und  Arbeiter.

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