VII.  Kartell  und  soziales  Emporsteigen  der  Arbeiter.

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nur  geringe  soziale  Aufstieg,  war  zunächst  allerdings  eine
Wirkung  der  bergpolizeilichen  Verordnungen,  hervorgerufen ­
  und  nötig  aber  wurden  sie  erst  durch  die  Ausbreitung
des  Bergbaus  im  Ruhrrevier,  der  in  dem  Kohlensyndikat
gewiß  eine  starke  Stütze  fand.
Zwar  schien  diese  Aussicht  einer  Rangerhöhung,  schon  in
den  ersten  Jahren  nach  Erlaß  dieser  Verordnungen  beendigt
zu  sein  und  einem  mehr  stetigen  Zustand  Platz  zu  machen.
Die  aber  dann  folgenden  Jahre  der  Aufwärtsbewegung,  während ­
  der  Tätigkeit  des  Kohlensyndikates,  machten  wiederum
einen  Mangel  an  unteren  Aufsichtsbeamten  ebenso  stark
fühlbar,  wie  den  an  Arbeitern.  Es  war  also  auch  jetzt
wieder  strebsamen  und  fleißigen  Leuten  Gelegenheit  geboten, ­
  weiter  zu  kommen.  So  mußten  an  den  Bergschulen
Schnellkurse  eingerichtet  werden,  um  die  Nachfrage  einigermaßen ­
  befriedigen  zu  können  und  mehrere  neue  Bergvorschulen ­
  wurden  errichtet,  um  den  Bergschulen  geeignete  Zöglinge ­
  in  stärkerer  Zahl  zuzuführen 1 ).  Da  für  die  Aufnahme
in  diese  neben  dem  Nachweis  vierjähriger  Grubenarbeit  nur
gute  Volksschulkenntnisse  verlangt  wurden,  so  konnte  sehr
wohl  mancher  Bergmann  durch  den  zweijährigen  Besuch  der
Unterklasse  sich  zum  Beamten  emporarbeiten,  und  zwar  um
so  leichter,  als  er  während  dieser  Zeit  verpflichtet  war,
neben  dem  Unterricht  täglich  eine  Schicht  zu  verfahren,  mithin ­
  keine  Einbuße  an  Lohn  erlitt.  Auf  diese  Weise  ergänzte
sich  der  Stand  der  technischen  Unterbeamten,  der  sogenannten ­
  Steiger,  fast  ausnahmslos  aus  Bergleuten  und  Bergmannssöhnen. ­
  Den  Begabtesten  aber  unter  ihnen,  die  den
Besuch  der  Unterklasse  mit  „gutem  Erfolg“  abgeschlossen,
blieb  auch  noch  die  Möglichkeit,  sich  durch  den  einjährigen
Besuch  der  Oberklasse  das  Befähigungszeugnis  zum  Betriebsführer ­
  zu  erwerben.  Ein  solcher  Bergmann  a.  D.  auf  dem
verantwortungsreichen  und  gutbezahlten  Posten  eines  Betriebsführers
  ist  an  der  Ruhr  durchaus  keine  Seltenheit;  ja
man  hat  sogar  Beispiele  dafür,  daß  sie  noch  höher  zum  selbständigen ­
  Leiter  ganzer  Gesellschaften  oder  Gewerkschaften
gestiegen  sind.  Das  Syndikat  aber  hat  dieser  ganzen  Entwicklung ­
  Vorschub  geleistet.  Zwar  könnte  man  einen  diese  i)
i)  Vgl.  hierüber  Qoetzke,  Das  Rheinisch-Westfälische  Kohlensyndikat. ­


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