VIII.  Allgemeine  sozial  po'ifische  Maßnahmen  der  Kartelle.  259

Was  für  enorme  Summen  für  soziale  Zwecke  von  den  Werken
ausgegeben  werden,  ist  bereits  in  diesen  Darlegungen  gezeigt ­
  worden.
Welche  gemeinschaftlichen  Wohlfahrtseinrichtungen  aber
zum  Besten  der  Arbeiter  von  mehreren,  einem  Kartei!
angehörigen  Werken  geschaffen  werden  könnten^  braucht
wohl  nur  angedeutet  zu  werden,  z.  B.  Arbeiterwohnhäuser, ­
  Krankenhäuser,  Erholungsheime,  Altenheime,  Wanderbibliotheken, ­
  Sparkassen,  Konsumvereine  und  noch
viele  andere  mehr.  Alle  diese  Anstalten  würden  den
einzelnen  Werken  dadurch,  daß  sie  auf  gemeinsame
Kosten  errichtet  werden,  keine  allzugroßen  Opfer  auferlegen ­
  und  doch  denselben  Zweck  erfüllen,  als  ob  sie  Eigentum ­
  jedes  einzelnen  Werkes  wären.  Ob  diese  Einrichtungen
auch  in  freier  angelegten  Kartellen  oder  nur  in  festen  Organisationen ­
  durchgeführt  werden  können,  würde  die  Praxis
bald  entscheiden.  Und  sollte  einmal  die  Gesetzgebung  in
die  Entwicklung  der  Kartelle  eingreifen,  dann  würde  die  Regierung ­
  und  das  Parlament  eine  etwaige  wohltätige  Wirkung
der  Kartelle  auch  auf  sozialem  Gebiete  gewiß  berücksichtigen
und  ein  Interesse  daran  haben,  dieselben  nicht  in  ihrer  wirtschaftlichen ­
  Entwicklung  durch  allzu  drückende  Bestimmungen ­
  lahmzulegen.
Aber  auch  hier  würde  es  bei  Errichtung  solcher  gemeinschaftlicher ­
  Wohlfahrtseinrichtungen  von  ganz  besonderer ­
  Bedeutung  sein,  wie  dies  in  diesen  Darlegungen  bereits ­
  mehrfach  hervorgehoben  worden  ist,  daß  in  den  Kartellen ­
  vielmehr  als  in  sonstigen  Arbeitgeberverbänden  Arbeitgeber ­
  derselben  Branche  vereinigt  sind  und  somit  auch  bei
allen  Kartellmitgliedern  die  gleiche  Arbeiterkategorie  in
Frage  kommt,  und  deren  speziellen  Verhältnissen  leichter
Rechnung  getragen  werden  kann.  Durch  die  gemeinsame  Kapitalbeschaffung ­
  würden  solche  Wohlfahrtseinrichtungen  für
die  einzelnen  nicht  so  kostspielig  sein,  und  trotzdem  dieselben
Vorteile  bringen.  Durch  eine  solche  Arbeiterfürsorge  würden
sich  die  Kartelle  einen  festen  Arbeiterbestand  sichern,  ferner
würde  von  ihnen  ein  großer  Teil  des  ihnen  bisher  anhaftenden
beiter  ausgeübte  Zwang,  für  das  Ausland  billiger  zu  arbeiten)  im  Verein
mit  ihrem  Einfluß  auf  die  Staatsgewalt  und  dem  nicht  immer  lauteren
Qeschäftsgebahren  sind  es,  welche  die  gewaltige  Erbitterung  in  Amerika
gegen  die  Trusts  hervorgerufen  haben.  (Vgl.  Pilz,  „Glückauf“,  1909,
Nr.  52,  p.  1915.)