VJIL  Allgemeine  sozial  politische  Maßnahmen  der  Kartelle.  261

von  Mindestforderungen  in  Bezug  auf  solche,  die  Wohnungsbenutzung ­
  festlegenden  und  deren  Einhaltung  sichernde  Bestimmungen ­
  sind  einige  der  vielen  Punkte,  in  denen  der  Hebel
zur  Beseitigung  der  Mißstände  eingesetzt  werden  müßte.
Eine  billige  und  gesunde  Unterbringung  der  Arbeiterschaft ­
  ist  eine  Lebensfrage  für  Industrie  und  Gewerbe,  die
auf  die  besondere  Aufmerksamkeit  aller  Unternehmerverbände ­
  berechtigten  Anspruch  besitzt.  Tatsächlich  ist  das
Wohnungsproblem  in  den  Industriezentren  ohne  die  bereite
Mitwirkung  der  Industriellen  kaum  zu  lösen.  Die  Entwicklung ­
  unseres  Wirtschaftslebens  hat  den  Bedarf  an  Arbeitskräften ­
  in  den  industriellen  Zentren  außerordentlich  gesteigert ­
  und  den  Zuzug  derselben  nach  diesen  Zentren  vermehrt. ­
  Die  unzulänglichen,  gesundheitsschädlichen  Wohnungsverhältnisse, ­
  wie  der  häufige  Mangel  an  notdürftigen
Unterkünften  überhaupt,  sind  den  physischen,  intellektuellen
und  sittlichen  Entwicklung  der  Lohnarbeiter  und  ihrer  Nachkommenschaft ­
  mehr  als  irgendein  anderer  Faktor  im  Wege
gestanden.  Sie  haben,  wie  Sombart  dies  in  seiner  Monographie ­
  „Das  Proletariat“  trefflich  nachweist,  den  Typus  des  von
allem,  was  das  Leben  lebenswert  macht,  losgelösten  Proletariers ­
  erst  voll  ausgebildet.  Der  örtlich  konzentrierte  Mehrbedarf ­
  an  Arbeitskräften  trägt  auch  Schuld  daran,  wenn  die
Industrie  ihren  Bedarf  an  tüchtigen,  ihrer  Aufgabe  gewachsenen ­
  Arbeitskräften  vielfach  nicht  ohne  große  Schwierigkeiten
befriedigen  kann.  Es  stände  daher  dem  Rheinisch-Westfälischen ­
  Kohlensyndikate,  als  einer  umfassenden  Vereinigung
von  Zechenbesitzern,  sowohl  im  eigenen  wie  im  allgemeinen
Interesse  sehr  wohl  an,  hier  reformatorisch  einzuwirken 1 ).
Allerdings  darf  man  auch  den  Unternehmern  nicht  zu
viel  zumuten.  So  wollen  die  Vorschläge  über  eine  solche
künftige  Wirksamkeit  der  Kartelle,  die  bereits  der  wissen-*)
  Selbstverständlich  müßten  diese  Wohlfahrtseinrichtungen  wirklich ­
  idealen  und  selbstlosen  Zwecken  dienen.  Sie  dürften  nicht  durch
die  Art  und  Weise,  wie  man  für  das  eine  oder  andere  Bedürfnis  sorgt,
den  Arbeiter  in  eine  solche  tatsächliche  Abhängigkeit  bringen,  daß  er
nicht  daran  denken  kann,  von  den  Rechten,  welche  ihm  die  bestehende
Rechtsordnung  zuerkennt,  Gebrauch  zu  machen.  Leider  sollen  von
einzelnen  großen  Betrieben  Wohlfahrtseinrichtungen  ins  Leben  gerufen
worden  sein,  die  nicht  wirklich  das  sind,  was  sie  äußerlich  zu  versprechen ­
  scheinen.  Vgl  .hierüber  Günther,  Wohlfahrtseinrichtungen,  p.
33  ff.  (Schriften  des  Vereins  für  Sozialpolitik,  Bd.  114.)