....  Für  den  praktischen  Gebrauch  gewinnt  dieser  Kommentar  gegenüber
älteren  Kommentaren  dadurch,  daß  die  außerordentlich  gründliche  Auslegung
durch  Entscheidungen  gestützt  ist,  welche,  soweit  sie  wesentlich  sind,  wörtlich  angeführt ­
  sind.  Der  Kommentar  wird  durch  diese  Zitate  um  vieles  verständlicher  usw.
Glasers  Annalen.
....  Neben  der  sorgfältigen  Besprechung  aller  Zweifelsfragen  wird  diese
Beigabe  der  Judikatur,  die  bisher  mühsam  aus  verschiedenen  Sammlungen  und
Zeitschriften  zusammengetragen  werden  mußte,  vielen  Interessenten  des  gewerblichen ­
  Eechtschutzes  ein  willkommenes  Hilfsmittel  bieten.
Archiv  für  Bürgerl.  Recht.
....  Alle  einschlägigen,  zum  großen  Teil  recht  subtilen  Fragen  werden
unter  sorgfältiger  Berücksichtigung  der  Literatur  und  Judikatur  besprochen.  Trotz
der  Fülle  des  gewonnenen  Materials  versteht  es  der  Verfasser,  seine  Darstellung
durchaus  übersichtlich  zu  gestalten,  der  Text  selbst  ist  geschickt  gegliedert.
Der  Verfasser  nimmt  in  ausgedehntem  Maße  auch  auf  das  Patentrecht
Bezug,  so  daß  sein  Werk  sich  als  Kommentar  auch  des  Patentrechts  darstellt  usw'.
Juristische  Blätter  (Wien.)
....  Aus  der  vorliegenden  ersten  Lieferung  ergeben  sich  schon  die  ganz
hervorragenden  Qualitäten  des  Verfassers,  namentlich  dessen  Befähigung  zur  Anstellung ­
  tiefgründiger  Forschungen,  zur  wissenschaftlichen  und  praktischen  Erfassung
des  Gesetzes  und  zur  strengen  Sonderung  der  Begriffe.  Für  das  materielle
Patentrecht  und  das  Gebrauchsmusterschutzreoht  dürfte  Cantors  Kommentar  von
größter  Bedeutung  werden.  Zeitschr.  f.  Aktien-Gesellsohaften,
....  Der  Verfasser  hat  mit  außerordentlichem  Fleiß  ein  sehr  weit  ausgedehntes ­
  Werk  geschaffen,  das  seine  besondere  Eigentümlichkeit  dadurch  erhält,
daß  es  gleichzeitig  nicht  nur  einen  Kommentar,  sondern  auch  eine  Entsoheidungssammlung
  darstellt  .  .  .
.  .  .  Die  Gründlichkeit  der  Bearbeitung  beweist  die  Tatsache,  daß  der  Erörterung ­
  des  §  1  des  Gesetzes  ca  370  Seiten  gewidmet  sind.  Diese  rein  äußerliche ­
  Feststellung  des  Umstandes  der  Arbeit  des  Verfassers  wird  ihm  aber  nicht
vollkommen  gerecht.  Es  sei  deshalb  ausdrücklich  liervorgehoben,  daß  auch  an
anderen  Stellen  des  Werkes  die  außerordentliche  Gewissenhaftigkeit  des  Verfassers,
mit  der  er  alle  auftauchenden  Fragen  bis  in  ihre  Einzelheiten  verfolgt  hat,  angenehm ­
  hervortritt.  Zeischrift  f.  Industrierecht.
....  Was  nun  der  Verfasser  bietet,  verdient  als  Ganzes  genommen,  weitgehende ­
  Anerkennung;  die  in  Betracht  kommenden  Entscheidungen  sind  geschickt
ausgewählt.  —
....  Der  Aufbau  der  Kommentierung  gliedert  sich  systematisch  und
durchsichtig;  der  Verfasser  beherrscht  den  Stoff  durchaus  wissenschaftlich,  nicht
etwa  kompilatorisch,  und  bringt  an  den  verschiedensten  Stellen  für  die  Fortbildung
des  Rechts  höchst  beachtliche  Ausführungen,  die  dem  Werke  ganz  zweifellos,  abgesehen ­
  von  dem  ungeheuren  Fleiß,  der  sich  in  ihm  offenbart,  eine  geachtete
Stellung  in  der  einschlägigen  Literatur  sichern  werden.  Jurist.  Literaturblatt.
....  bildet  das  Buch  die  neue  Kombination  von  Kommentar,  systematischer
Darstellung  und  Materialsammlung;  hierdurch  ist  der  Charakter  des  ganzen  Buches
bestimmt,  darin  auch  seine  praktische  Brauchbarkeit,  ja  Unentbehrlichkeit ­
  begründet.
Die  Kreise,  an  die  es  sich  wendet,  die  Industrie,  die  Gerichte,  die  Patentanwälte, ­
  und  die  Rechtsanwälte  werden  es  nicht  entbehren  können,  und  ihnen  sei
es  auf  das  dringendste  empfohlen.  Elektrotechn.  Zeitschrift.
....  So  viel  steht  jedoch  schon  jetzt  fest,  daß  wir  es  mit  einer  ungemein
fleißigen  und  zuverlässigen  Arbeit  zu  tun  haben,  die  nicht  nur  für  das  Gebraudhsmusterrecht,
  sondern  für  die  Lehre  des  gesamten  Erfinderrechts  viele  interessante
Gesichtspunkte  bietet.  Markenschutz  und  Wettbewerb.