Die Handelspolitik und Handelsbilanz Österreich-Ungarns. 19 über 90 Kronen, der Fleischpreis auf 185 Heller. Vom Juni bis September 1911 stieg der Mastrinderpreis außerordentlich und erreichte 109 Kronen; auch der allgemeine Rinderpreis er höhte sich auf 101 Kronen, der Fleischpreis auf fast 200 Heller. Seit dem September sank der Rinderpreis, so daß anfangs De zember Mastrinder 101 Kronen, andere Rinder 85 Kronen per 100 Kilogramm Lebendgewicht kosteten; der Fleischpreis dagegen war um diese Zeit noch kaum zurückgegangen. Während der ganzen Periode zeigen die Vieh- und Fleischpreise eine zwar schwankende, aber doch sich immer erneuernde Erhöhung, die bis 35o/o — Vergleich der Viehpreise um die Mitte der Jahre 1906 und 1911 — betrug. 6. Die Relastung des Konsums und die übrigen Nachteile höherer Zölle können nur durch eine entsprechende Vergrößerung der Produktion aufgewogen werden. Wenn diese durch die Zölle nicht bewirkt wird, ist das Ergebnis nur eine Einkommenver schiebung. Es wird Einkommen von einer ländlichen oder städti schen Bevölkerungsgruppe auf andere übertragen, ohne daß das Gesamteinkommen der Bevölkerung wächst. Der Zweck und die Rechtfertigung der Schutzzollpolitik besteht aber gerade darin, daß sie durch Vergrößerung der Produktion die Erwerbgelegen heiten vermehren, die Nachfrage nach Arbeit und Kapital steigern und dadurch das Gesamteinkommen heben soll. Geschieht dies nicht, so ist der betreffende Zoll oder die Erhöhung des Zolles volkswirtschaftlich nicht rationell. In diesem Sinne hat der deutsche Reichskanzler einen Appell an die Landwirtschaft ge richtet und darauf hingewiesen, daß „eine Verringerung des Vieh standes sich an der Stellung der Landwirtschaft im ganzen bitter rächen“ würde. Von dem gleichen Standpunkt ist aber auch jeder Industriezoll zu beurteilen, und es fehlt nicht an Beispielen dafür, daß die industrielle Produktion durch bestimmte Zölle gleichfalls nicht oder nicht entsprechend erweitert wird. Dies gilt z. B. von manchen Kartellzöllen, die nicht zur Vergrößerung, sondern zur Einschränkung der Erzeugung behufs möglichst voller Ausnützung des Zollschutzes dienen. Auch in anderen Fällen versagen einzelne Zölle; so hat der Teerfarbenzoll bisher keine zur Belastung der Textilindustrie im Verhältnis stehende in- 2*