24 Erstes Buch. Die Begründer. Platz auf, den die besitzende Klasse einnimmt. Hierin liegt ein ganz eigentümlicher Zug der physiokratischen Lehre. Jeden, der das eben beschriebene Tableau nicht mit physio kratischen Augen, sondern von unserem modernen Standpunkt aus betrachtet, wird das Dasein dieser Klasse befremden und empören, dieser Klasse, die ohne irgendwelche Gegenleistung zwei Fünftel des Volkseinkommens für sich erhebt; und jeder würde annehmen, daß Quesnay und seine Nachfolger, indem sie das Parasitentum dieser Klasse so scharf hervorheben, wenn nicht offensichtlich, so doch in der Tendenz ihrer Werke dem Sozialismus vorarbeiteten. Doch wie weit waren sie von jedem derartigen Gedanken entfernt! Sie haben keine Ahnung gehabt, in welche schiefe Lage sie die Grundbesitzer brachten. Im Gegenteil, sie sind ihnen gegenüber voller Ehrerbietung. Nicht sie, sondern die Industrie und die Industriearbeiter werden von ihnen mit dem Ausdruck steril, unproduktiv bedacht! Aus diesen Großgrundbesitzern machen sie die Grundlage der ganzen natürlichen Ordnung. Sie umkleiden sie mit einer Art wirtschaftlichen Hohen priestergewandes ; der Besitzer hat das Amt, den Menschen das Brot auszuteilen, das Brot des Lebens; nur durch seine Hand werden alle der Kommunion teilhaftig. Er ist eine göttliche Einrichtung: so schreiben sie selbst 1 ). Eine derartige anbetende Verehrung bedarf einer Erklärung. Anscheinend hätten die Physiokraten doch die von ihnen selbst ausdrücklich als produktiv bezeichnete Klasse, nämlich die Leiter der Landwirtschaft, die damals alle Pächter oder Halbscheidpächter waren, an die erste Stelle setzen müssen! Pächter und Halbscheid pächter haben aber die Erde nicht gemacht; sie haben sie erst von dem Besitzer erhalten. Ihm gebührt der Vorrang noch vor der pro duktiven Klasse, denn er ist, nach Gott, der erste Verteiler allen Reichtums 2 ). Es ist überflüssig, besonders auf diese merkwürdige Verirrung hinzuweisen, auf Grund derer sie den wirklichen Schöpfer der Erde und ihrer Produkte nicht in dem, der sie bearbeitet, sondern in dem Müßiggänger sahen. Doch läßt sich dies zunächst gerade aus der ‘) „Es ist unmöglich, das Besitzrecht nicht als eine göttliche Einrichtung an zuerkennen, die das Mittel ist, auf Grund dessen wir bestimmt sind, als zweite Ur sache, das große Werk der Schöpfung fortznsetzen und die Absichten seiner Urheber zu fördern“ (La EiVikRB, S. 618), „Die Gesellschaftsordnung setzt unbedingt diese dritte Klasse von Bürgern voraus, die die ersten Vorbereiter und Hüter der Bodenkultur und die verwaltenden Besitzer des Reinertrags sind“ (Quesnay, S. 186). 2 ) „Unmittelbar unter den Grundbesitzern ist die produktive Klasse, deren Arbeit die Grundvorschüsse bedingt und von denen sie selbstverständlich abhängt“ (Baudbau, 8. 691).