28 Erstes Buch. Die Begründer. Menschen, für seine Erhaltung- zu sorgen; denn das Eecht, für seine Erhaltung zu sorgen, schließt das Eecht auf bewegliches Eigentum ein und dieses wieder das Eecht auf Eigentum an Grundbesitz: „die drei Arten Eigentum sind folglich so eng verbunden, daß man sie als ein einziges Eecht ansprechen muß, von dem keiner der drei Bestand teile losgelöst werden kann, ohne daß die beiden anderen mit zerstört werden“ J ). Und in der Tat zeigen die Physiokraten nicht nur für das Eigentum an Grundbesitz so große Achtung, sondern überhaupt für alles Eigentum. „Die Sicherheit des Eigentums ist die Grund bedingung der ökonomischen Gesellschaftsordnung“ schreibt Qdesnay * 2 ), und Mekcxee de la Ei viere sagt: „Man kann das Eigentumsrecht wie einen Baum betrachten, an dem die verschiedenen sozialen Ein richtungen wde die Äste von selbst gewachsen sind“ 3 ). Bis in die stürmischsten Zeiten der französischen Eevolution und der Schreckens herrschaft findet man diesen Kultus des Eigentums; als jede Achtung vor dem menschlichen Leben geschwunden war, blieb doch die Achtung vor dem Eigentum bestehen. Man sieht, daß die Eüstkammer, ans der die Verteidiger des Groß grundbesitzes ihre Waffen holen sollten, schon so ziemlich gefüllt war 4 * ). Wenn die Physiokraten auf der einen Seite das Grundeigen tum kräftig verteidigten, so haben sie ihm auf der anderen Seite zahlreiche und strenge Pflichten auferlegt, die das Gegenstück seiner hohen Würde bilden. Nicht die Autorität soll diese Pflichten in Paragraphen fassen, dafür aber der Verstand und die guten Sitten“ 6 * ). Diese Pflichten sind: 1. Ohne Unterlaß ihr Werk betreiben, nicht das der Bearbeitung, die sie nichts angeht, sondern die Instandsetzung weiteren Bodens: die Grundvorschüsse sind fortzusetzen 8 ). *) La EivifcBE I, 8. 242. 2 ) Maxime IV. s ) SS. 615, 617. 4 ) Hier ist einer der zahlreichen Unterschiede zwischen Tuegot und den Physio kraten zu beachten: Tuhgot ist weit weniger von dem sozialen Nutzen des Grund besitzes und der Kechtmäßigkeit des Besitzrechtes der Grundbesitzer überzeugt. Br erklärt ihren Ursprung ganz einfach als eine historische Tatsache, die der Besitz ergreifung, und schwächt dadurch ganz bedeutend die Beweisführung der Physio kraten. „Die Erde bevölkerte sich; man machte sie mehr und mehr urbar. Vom besten Boden war zum Schluß übeiall Besitz ergriffen worden; für die zuletzt ge kommenen blieb nur sandiger, öder, unfruchtbarer Boden, den die Ersten liegen gelassen hatten. Zum Schluß aber fand jedes Stück Land seinen Herrn und die, die keinen Boden haben konnten, hatten keinen anderen Ausweg, als die Arbeit ihrer Arme gegen den Überfluß der Nahrungsmittel der Grundbesitzer einzutauschen“ (I, S. 12). Damit sind wir nicht weit von der Theorie Eicabdo’s entfernt. 6 ) Baudeau S. 378. • 6 ) „Ein Grundbesitzer, der stets die Grund-Vorschüsse seines Erbgutes auf