46 Erstes Buch. Die Begründer. hin die Steuer abschafft, so würde er ihm ein ganz ungerechtfertigtes Geschenk yon 3000 Fr. Jahreseinkommen oder 60000 Fr. Kapital machen 1 ). Wenn nun auch dieser Gedankengang (der übrigens eine viel größere Tragweite hat, als die Physiokraten dachten, da er sich nicht nur auf die Steuer auf Grundbesitz, sondern auf jede Vermögens- und Kapitalbesteuerung bezieht) für die Eigentümer, die den Grund und Boden nach der Einführung dieser Steuer erwerben, ausgezeichnet ist, so ist er wenig reizvoll für die Grundbesitzer, die die Ehre haben würden, das physiokratische Heidi einzuweihen, und es ist klar, daß sie die ersten sind, die bekehrt werden müßten. Wie ersichtlich, beschränkt sich der Anteil des Herrschers auf ein wahres Miteigentum am gesamten Grundbesitz 2 * * * * * ). Dies stimmt auch durchaus mit der Vorstellung, die sich die Physiokraten vom Herrscher machen, überein. In Wirklichkeit bilden die Grundbesitzer und der Herrscher nur eine den Boden des Landes zusammen be sitzende Klasse, mit gleichen Hechten, gleichen Pflichten und gleichem Einkommen. Dadurch wird erreicht, daß der Vorteil des Herrschers vollständig mit dem des Landes verschmilzt 8 * * ). Ihrem fiskalischen System maßen die Physiokraten eine sehr große Bedeutung bei, in der Überzeugung, daß die Verteilung der Steuern die Grundursache der Not des Volks zu ihrer Zeit war, die eigentliche Verkörperung der Ungerechtigkeit, mit einem Wort: die damalige „soziale Frage!“ Wenn wir auch heute das Elend mehr der schlechten Güterverteilung als irgendeinem fiskalischen System zur Last legen, und diese Anschauung der Physiokraten uns über- 1 ) Um den Grundbesitzern größtmögliche Sicherheit zu geben, wollten die Physiokraten, daß das Verhältnis, einmal festgelegt, so unveränderlich wie möglich sei. Baudbau jedoch gibt die Möglichkeit periodischer Schätzungen zu, „damit die Krone am Gewinn und Verlust der produktiven landwirtschaftlichen Klasse in stetiger und wirklicher Weise beteiligt sei“. Und er richtet folgende, weittragende Mahnung an die Grundbesitzer: „Redet euch nicht ein, daß ihr allein die Ursache des Steigen» eurer Einkünfte seid, denn das würde eine höchst ungerechtfertigte Undankbarkeit der Autorität gegenüber sein, die in stetigem Fortschritt ihre Hoheitsfuuktionen erfüllt“ (S. 708). 2 ) „Ich bemerke nebenbei, daß ich nur mit Bedauern dem öffentlichen Einkomme 11 den Namen Steuern beilege. Dieses Wort wird stets von der schlechten Seite aufgefaßt- Es bedeutet so eine schwere Last, von der jeder befreit sein möchte. — Das öffent' liehe Einkommen ist aber im Gegenteil für den Herrscher nur der Ertrag aus Grund' besitz, der nichts mit allem anderen Grundeigentum seiner Untertanen zu tun bat (Mercier de la RiviSbe, S. 451). s ) „Wenn der Herrscher . . ., der ständig als jährliches Einkommen einen b®' stimmten Prozentsatz des Reinertrages bezieht, der mit dem Reinertrag steigt un l mit ihm sinkt, so liegt hierin eine augenscheinliche und notwendige Übereinstimmung der Ziele und Interessen“ (Baudbaü, S. 769).