70 Erstes Buch. Die Begründer. und die Saat auszusäen, seinerseits zur Vergrößerung der industriellen Produktion beiträgt. Das Wachstum des nationalen Reichtums be steht daher nicht in einer Erhöhung des „Produit net“ allein, sondern in der Vermehrung aller der dem Verbraucher zur Verfügung stehen den Gegenstände. . Als klare, praktische Folge dieser Auffassung ergibt sich, daß die Steuer nicht, wie es die Physiokraten wollten, von einer einzigen Klasse getragen werden soll. Sie muß alle gleichmäßig treffen. Der einzigen Steuer setzt Smith eine vielfache Steuer gegenüber, die gleichzeitig alle Einkommensquellen, die Arbeit und das Kapital, ebenso wie den Boden in Anspruch nimmt, — und er faßt sie in dem folgenden Grundsatz zusammen: „Die Untertanen jedes Staates müssen zur Unterstützung der Staatsgewalt so genau als möglich nach Ver hältnis ihres Vermögens beitragen, d. h. nach Verhältnis der Ein künfte, die ein jeder unter dem Schutz des Staates genießt 1 ).“ Dies ist der berühmte Grundsatz von der Proportionalität der Lasten zu der Leistungsfähigkeit eines jeden, auf den man sich seitdem so oft in Finanzfragen berufen hat 2 )/ Es ist sehr merkwürdig, daß A. Smith nicht imstande war, alle sich aus seiner Theorie ergebenden Folgerungen zu ziehen. Er scheint ihre ganze Tragweite nicht sofort begriffen zu haben. Die Theorie der Arbeitsteilung allein genügt schon, um das ganze physiokratische System hinfällig zu machen. Nichtsdestoweniger bemüht sich Smith im letzten Kapitel seines vierten Buches in langen Ausführungen und mit Gründen, die nicht immer überzeugend sind, die Physiokraten zu widerlegen. Mehr noch, er vergißt das Prinzip der Arbeitsteilung, eignet sich einen Teil ihrer ') Dies ist die erste der vier berühmten Grundsätze, die Smith an den Anfang seiner Stenertheorie stellt. Die drei anderen lauten: II. Die Steuer, die jeder einzelne Bürger zu zahlen verbunden ist, muß genau bestimmt und nicht willkürlich sein. Die Zeit der Zahlung, die Art und Weise derselben, die Summe, welche gezahlt werden soll: alles das muß dem Steuerpflichtigen, sowie jeder anderen Person klar und deutlich sein . . . III. Jede Steuer muß zu der Zeit und auf die Weise erhoben werden, zu welcher und auf welche es dem Steuerpflichtigen am leichtesten fällt, sie zu bezahlen ... IV. Jede Steuer muß so eingerichtet sein, daß sie so w'enig als möglich über die Summe, die sie dem Staatsschätze einbringt, aus der Tasche des Bürgers herausnimmt . . . (II, S. 243/244, ß. V, Kap. II, Teil 2). 2 ) Dieser Grundsatz der Proportionalität hat Smith nicht gehindert, an einer übrigens alleinstehenden Stelle sich zugunsten einer progressiven Steuer anszusprechen. Derartige unlogische Gedanken finden sich oft bei ihm. Wo er von der Mietssteuer spricht, bemerkt er, daß die Eeichen dadurch härter, als die Armen getroffen werden, weil der erstere im Verhältnis mehr als der zweite für seine Wohnung ausgibt. „Es ist eben“, sagt er, „nicht unbillig, daß der Reiche nicht nur nach Verhältnis seiner Einkünfte, sondern noch etwas über dieser Verhältnisse hinaus zu den Staats ausgaben beitrage“ (II, S. 254, B. V, Kap. II, Teil 1).