Kapitel III. Die Assozialisten. 295 eigenen Zerstörung zu dienen; oder aber die Projekte, die man ihr unterbreitet, sind ohne Gefahr für die bestehende soziale Ordnung, und dann liegt gerade in der Hilfe, die sie ihr leistet, der Beweis ihrer bescheidenen Tragweite. Dieser Kritik kann der Staatssozialismus nicht entgehen, ausgenommen er erklärt sich klar und deutlich als konservativ, und das hat er denn auch in Deutschland getan. Louis Blanc beschäftigt sich, wie später Lassalle, hauptsäch lich mit dem sofortigen Erfolge und bemerkt diesen Einwurf nicht. Er denkt an einen anderen Vorwurf, der in seinen Augen bedeut samer ist, denselben, den man in der Folgezeit den Staatssozialisten machen wird, und er sucht ihn durch ein Argument zu beseitigen, das sich oft bei ihnen wiederfinden sollte. Ist die Einmischung des Staates nicht im Gegensatz zur Freiheit? fragt er sich. Ja, antwortet Louis Blanc, wenn man unter Freiheit ein abstraktes Recht ver steht, — das jedem Menschen durch eine Verfassung zugesprochen ist. Hierin liegt die Freiheit aber gar nicht: „sie liegt vielmehr in der Macht, die den Menschen gegeben ist, seine Fähigkeiten aus zuüben und zu entwickeln unter der Herrschaft der Gerechtigkeit u nd unter dem Schutze des Gesetzes“ ’) (S. 19). Rechtliche Freiheit °hne tatsächliche Freiheit ist weiter nichts „als eine nichtswürdige 'Vergewaltigung“: und die Freiheit wird tatsächlich überall dort unterdrückt, wo der Mensch ohne Bildung, ohne Arbeitsinstrumente unentrinnbar zur Unterwerfung gegenüber den Reicheren und Ge bildeteren verdammt ist. Deshalb wird die Einmischung des Staates notwendig sein, solange es in der Gesellschaft „eine untere und un mündige Klasse“ gibt (S. 20). In einer noch kräftigeren Formel sagt Lacoedaiee: „Zwischen dem Starken und dem Schwachen ist die Freiheit das, was unterdrückt, und das Gesetz das, was frei macht.“ Dieses Argument haben wir schon bei Sismondi gelesen 2 ), und werden es bei allen Gegnern des laisser-faire wiederfinden. Man sieht, wie schon bei Louis Blanc eine geistige Bewegung uinsetzt, die im letzten Viertel des 19. Jahrhunderts viel stärker ') „Das Recht, im Abstrakten betrachtet, ist ^ ^^Ichutz^derfür das das Volk täuscht. Das Recht ist der metap ysisc j} as „ ro ß ar tig und in Volk den lebendigen Schutz, dem man ihm sc iu e , ® ‘ ba t nur a i s Maske allen Einzelheiten in den Verfassungsurkunden “ff^SuahsmuBund für die bar- Gr die ganze Ungerechtigkeit der Einführung seinem Schicksa i überlassen Wische Nichtachtung gedient, mit der man A R ht de fi n iert hat, ist man dazu hat. Weil man die Freiheit durch dasiVortR die Heloten des ««langt, die Sklaven des Hungers, die Leibeigenen d Freiheit Zufalls freie Menschen zu nennen. sondern in d« dem Menschen nicht nur in dem zugesprochenen Recht besteht, >g gegebenen Macht, seine Fähigkeiten auszubilden und zu entwickeln (S. 19). 2 ) Vgl. weiter oben, S. 211, Anm. 1 und S. 213, Anm. i.