460 Viertes Buch. Die Abtrünnigen. anderfolge der tierischen Arten als eine Tatsache hingestellt und fand die Erklärung dieser Aufeinanderfolge in der Erblichkeit und der Auswahl. Liegt nun nicht gerade hierin der Grund, weshalb die Entwicklung der Naturgeschichte so fruchtbar gewesen ist? Die Geschichte der menschlichen Gesellschaften aber liefert uns keine Hypothese, die durch ihre Einfachheit oder ihren erklärenden Wert mit der Evolutionslehre verglichen werden könnte. Mit einem Wort, die Geschichte bedarf selbst erst der Erklärung. Allein kann sie uns nicht das Verständnis der Wirklichkeit vermitteln. Sie ersetzt nicht die Nationalökonomie 1 ). Die ersten Anhänger der historischen Schule haben dem ge schichtlichen Studium der Nationalökonomie eine noch bedeutendere Aufgabe zugewiesen. Nach ihnen sollte sie nicht nur die Erklärung der Wirklichkeit gestatten, sondern auch wirkliche „Gesetze der wirtschaftlichen Entwicklung“, der Völker formulieren. Dieser Ge danke — den durchaus nicht alle Anhänger der historischen Schule teilen — wird übrigens auch von denen, die ihn aufgestellt haben, nicht in gleicher Weise dargelegt. Für die einen, zum Beispiel für Knies, besteht ein allgemeines Entwicklungsgesetz der Menschheit, das folglich alle Nationen umfaßt. Diese Auffassung berührt sich mit der Saint-Simon’s. Für andere, wie zum Beispiel für Roscher, bestehen in der Geschichte der verschiedenen Nationen „Parallelismen“, — d. h. eine gleiche Aufeinanderfolge der wirtschaftlichen Zustände oder Perioden. Diese Übereinstimmungen würden geschichtliche Ge setze bedeuten. Wenn wir sie genau in den vergangenen Zivilisa tionen untersuchen, so werden sie es uns ermöglichen, die Zukunft der gegenwärtigen Gesellschaften vorauszusehen *). Keiner dieser beiden Gesichtspunkte erscheint uns ganz richtig. Auch wenn wir annehmen, daß die Menschheit einem allgemeinen und einzigen Gesetz der Entwicklung gehorcht, fehlt uns doch jedes Mittel, diese Entwicklung vorauszusehen, denn die wissenschaftliche Voraus- ‘) Vgl. Makshall, Principles, B. I, Kap. VI, § 4 und besonders Karl Mengbr, Untersuchungen usw. S. 14—17. „Wir gewinnen das historische Ver ständnis einer Tatsache, indem wir seine individuelle Genese suchen, d. h. indem wir uns die konkreten Umstände innerhalb derer es mit seinen ihm eigentümlichen Charakterzügen, in mitten derer es entstanden ist, mit ihren ihnen eigentümlichen Seiten verstellen . . . Wir gewinnendes theoretische Verständnis einer konkreten Tatsache . . . , wenn wir es als einen Sonderfall von einer gewissen Kegelmäßigkeit (Gesetz) der Aufeinanderfolge oder Koexistenz der Tatsachen betrachten oder mit anderen Worten, wir gelangen zum Verständnis des Daseinszweckes, der Existenz und der Natur einer Tatsache, indem wir lernen, in ihr im wesentlichen den Beweis eines Tatsachengesetzes zu sehen.“ 2 ) Dieser Gedanke wird in seinem Grundriß darlegt, aber von Knies im Namen der Auffassung einer einheitlichen Entwicklung bekämpft, op. cit, S. 42).