Kapitel II. Der Staatssozialismus. 509 diesem großen Politiker, nachdem er die deutsche Einheit geschalten hatte, hauptsächlich daran, sie zu befestigen und zu kräftigen. Ein System von Arbeiterversicherungen, das vom Staat finanziell geleitet und unterhalten wurde, erschien ihm als das beste Mittel, die Arbeiter von dem revolutionären Sozialismus fern zu halten, indem es ihnen die positive Sympathie der Regierung bewies und sie durch ein pekuniäres Interesse mit dem Reiche verband. Auf gleiche Weise hatte die französische Revolution die Bauern durch den Verkauf der nationalen Güter an sich gefesselt. Diese Meinung drückte auch Bismarck aus, als er im Hinblick auf die Arbeiterversicherungsgesetze sagte: „Wenn wir 700000 kleine Rentner, die vom Reiche ihre Rente beziehen, haben, gerade in diesen Klassen, die sonst nicht viel zu ver lieren haben und bei einer Veränderung irrtümlich glauben, daß sie viel gewinnen können, so halte ich das für einen außerordentlichen Vorteil; wenn sie auch nur M. 115—200 zu verlieren haben, so er hält sie doch das Metall in ihrer Schwimmkraft; es mag noch so gering sein, es erhält sie aufrecht“ ] ). Von diesem Gesichtspunkte aus sind die großen Arbeiterversicherungsgesetze gegen Krankheit, Unfall, Invalidität und Alter in den Jahren 1881 bis 1889 erlassen worden. Weil aber der Kanzler keine gleichen, greifbar pekuniären Vorteile in den eigentlichen Arbeiterschutzgesetzen (Gesetz über die Arbeitsdauer, Sonntagsruhe, Fabrikhygiene und Aufsicht usw.) sah, zeigte er sich ihrer Ausdehnung wenig geneigt. Es bedurfte erst des in den beiden berühmten Erlassen vom 4. Februar 1890 ausge drückten Willens Kaiser Wilhelms II., um dieser Gesetzgebung in Deutschland einen neuen Anstoß zu geben. In Deutschland hat der intelligente Konservativismus einer fast absoluten Regierung außerhalb jeder Doktrin einen Teil des Pro gramms des Staatssozialismus verwirklicht. In Frankreich, in Eng land und in den Ländern politischer Freiheit waren ähnliche Maß nahmen der Ausdruck der demokratischen Bewegung selbst. Im Maße, wie die Arbeiterklassen einen immer größeren Anteil an der (Zitiert nach Ad. Wagner: Grundlegung 1893, I. Teil, 2. Halbband (Buch 4—6), S. 706, Anm. des Übers.) Bismabck sagte in seiner Rede vom 9. Mai 1884: „Ich erkenne ein Recht auf Arbeit unbedingt an und stehe dafür ein, solange ich auf diesem Platz sein werde. Ich befinde mich damit nicht auf dem Boden des Sozialismus, sondern auf dem Boden des preußischen Landrechts.“ (Zitiert nach Brodnitz ; Bismarck’s nationalökonomische Ansichten, S. 136.) Der § 2, Abs. XIX des 2. Teiles des preußischen Landrechtes vom 5. Februar 1794 besagt: „Denjenigen, welchen es nur an Mittel oder Gelegenheit, ihren und der ihrigen Unterhalt selbst zu verdienen, ermangelt, sollen Arbeiten, die ihren Kräften und Fähigkeiten gemäß sind, ange wiesen werden.“ In Wirklichkeit handelt dieser Text, trotz der allgemein gehaltenen Form, nur von der Unterstützung. l ) Rede vom 18, März 1889, angeführt von Brodnitz: Bismarck’s national ökonomische Ansichten, Verlag G. Fischer, Jena, 1902, S. 141.