Einleitung: Die Gemeindebesteuerung in Italien im allgemeinen. I. Allgemeines. Wir sind gewöhnt, Steuerfragen heute von einem anderen Ge sichtswinkel aus zu beurteilen als in früheren Zeitläuften. Das un aufhaltsame Yorwärtsdrängen demokratischer Ideen, das starke soziale Empfinden weitester Kreise unserer Zeit, der wachsende Einfluß jenes Elementes von unten her auf unser öffentliches Leben, der Wandel in der Struktur der Technik und Ökonomik: alles das hat auch auf dem Gebiete der Steuerpolitik neue Probleme auf den Plan geworfen oder doch wenigstens neue Elemente zu den alten Problemen hinzugebracht. Ein schärfer umrissener Begriff der steuerlichen Ge rechtigkeit tritt mit größerer Stoßkraft auf. Die praktischen Quali täten der Bequemlichkeit, der leichten Erhebbarkeit der Steuern treten in ihrer Bedeutung zurück, die Idee der Lastenverteilung nach der Leistungs- und Steuerfähigkeit zieht durch die Wissenschaft hindurch immer siegreicher in die Praxis ein. So tritt uns der Sieg der Subjektivität über die Objektivität als Resultat der Entwicklungstendenzen der Besteuerung in den Kultur staaten entgegen. Allein dies gilt in allererster Linie von der Staats besteuerung. Hier herrscht der Grundsatz der Besteuerung nach der Leistungs- und Steuerfähigkeit. Nicht so auf dem Gebiete der Kom munalbesteuerung. Hier tritt zu jenem Grundsatz der der Leistung und Gegenleistung hinzu. Und sofort beginnen die Schwierigkeiten. In welchem Verhältnis sollen diese beiden Grundsätze zueinander stehen ? Und mit welchen Mitteln sollen sie zur Du ’chführung kommen? Auf diese Fragen hat man noch lange nicht eine be friedigende Antwort gegeben. Die Wissenschaft hat lange Zeit das A. Hoffmann, Kommunalbesteuerung in Italien. 1