in der Mitte stehen die aus der Vereinigung beider Elemente {Kapital -j- Arbeit) fließenden Einkünfte („redditi misti“). Es werden 5 Kategorien (Schedules) von Einkommen unter schieden : 1. Kategorie A 1 : Zinsen der öffentlichen Anleihen (der Gemeinden, Provinzen, des Staates) und der Obligationen staatlich garantierter oder subventionierter Gesellschaften*) (insbesondere der Eisenbahn gesellschaften). 2. Kategorie A 2 : Zinsen der Privatanleihen (Industrieobligationen u. dgl.) sowie Einkünfte aus sonstigen reinen Kapitalanlagen, die nicht unter A ! fallen. 3. Kategorie B: Einkünfte aus Kapital und Arbeit, d. h. aus gewerblichen Unternehmungen, Handel, Pacht landwirtschaftlicher Be triebe usw. 4. Kategorie C: Einkünfte aus persönlicher Arbeitsleistung, wie Lohn, Honorar, Besoldung, Berufseinkommen jeder Art, insbesondere der liberalen Berufe. 5. Kategorie D: Einkünfte aus Besoldungen, Pensionen und An weisungen, die vom Staat, von den Provinzen und den Gemeinden bezahlt werden. Die so klassifizierten Roheinkünfte sind unter Abrechnung der Produktionskosten und Schuldzinsen in Reineinkünfte zu verwandeln. Dies gilt jedoch nicht von den Besoldungen, Pensionen u. dgl. der öffentlichen Beamten und der Zinsen der öffentlichen Anleihen, wo die Steuer durch direkten „Abzug“ (per ritenuta) bei der Auszahlungs stelle erhoben wird. Gegenstand der Besteuerung bilden aber nicht schon die Rein-, sondern die „steuerbaren“ Einkünfte (redditi impo- nibili). Diese werden aus jenen durch Berechnung gewonnen. Die Qualität einerseits, die Quantität der Bezüge andererseits bilden dabei die entscheidenden Kriterien. Eine Abstufung der Steuer nach der Qualität der Ein künfte erfolgt dadurch, daß die Reineinkünfte der verschiedenen Kategorien um gewisse Quoten zu reduzieren sind, um sie steuerlich gleichwertig zu machen. Der Normalsatz beträgt (seit Ges. v. 1894) 20% (nach dem Ges. v. 11. Aug. 1870: 12%). Auf die nicht durch *) Ein Verzeichnis dieser Gesellschaften findet sich im „codice finanziario del regno d’Italia“ (von Bellone Angelo, Niccoli Ugo und Balzani Pietro), Turin, Bd. V, S. 26 u. 27, wo auch eine gute Darstellung der imposta di ricchezza mobile ge geben ist (S. 4—49).