19 frage die Wissenschaft wie das politische Leben in Italien. Ein Reformprojekt folgte dem anderen. Bald suchte man den Hebel der Reform bei der Yerbrauchsbesteuerung („politica degli sgravi“), bald bei der direkten Besteuerung einzusetzen, bald bei beiden Punkten zugleich. Soviel von der Gesamtstruktur der italienischen Kommunal besteuerung im allgemeinen. Das italienische Gemeindesteuerwesen in seinem Ausbau im ein zelnen und in seiner Entwicklung darzulegen, ist nun die Aufgabe. Hauptteil: Die italienische (jemeindebesteuerung in ihrer Entwicklung und in ihrer Ausgestaltung im einzelnen. A. Die Entwicklung der italienischen Gemeindebestenerung in ihren Grundzügen. I. Die Vereinheitlichung der Staatsbesteuerung, eine notwendige Eolge der politischen Einigung des Königreichs, bedingte aus politischen (staatsrechtlichen) und Zweckmäßigkeitsgründen eine einheitliche staats gesetzliche Regelung der Kommunalbesteuerung, wenigstens in den Grundzügen. Dies gilt besonders in bezug auf die Wahl der Steuer arten und die Höhe der Steuersätze, namentlich bei solchen Steuern, die vom Staate und den Gemeinden gemeinsam erhoben werden, wo daher das fiskalische Interesse des Staats bei seinem eigenem unver meidlich starken und wachsenden Steuerbedürfnis durch zu hohe Kommunalsteuersätze bedroht wird. Nur in bestimmten gesetzlichen Grenzen Heß man daher den Kommunen (Gemeinden und Provinzen) einen Spielraum für die Steuerautonomie. Aber auch im Interesse der Gemeinden selbst war eine Be schränkung der kommunalen Autonomie in der Besteuerung geboten. Bei dem Streben der Gemeinden nach Ausdehnung ihres Wirkungs kreises drohte eine zu willkürliche und eine zu ungleichartige Ausbildung 2*