26 Die effektiven gesamten Gern eindeeinnahmen, geschieden nach ihren wichtigsten Quellen, nach den Ergebnissen derbilanci preventivi i. J. 1912 (Sollbeträge)*). In °/ 0 des In °/ 0 der In Gesamt- ordentlichen 1000 L. abgaben- Gesamt- ertrages einnahmen 1. Dazio-consumo 200 580 . . . . . 39,3 ] . . . . • 29,4] 77,4 [57,8 2. Zuschläge z. Grund- u. Gebäudest. 194 431 . . . . . 38,1 J • 28,4 J 3. Andere Steuern u. Abg. (a bis e) 114 741 . . . . . 22,6 .... . 16,8 a) Familiensteuer 32 576 . . . . . 6,4 .... . 4,6 b) Viehstener * 2 3 * * * * ) 21711 . . . . . 4,3 . . . . . 3,2 c) Gewerbesteuer (eserc. e riv.) 14 683 . . . . . 2,9 . . . . . 2,3 d) Mietsteuer 7 438 . . . . . 1,5 . . . . • bl e) Sonstige Steuern u. Abg. . 38 333 . . . . . 7,5 . . . . . 5,6 A. Steuern und sonstige Abgaben (1-3) 509 752 . . . . 100,0 .... . 74,6 In °/ 0 der B. Erwerbs- u. andere Einkünfte . 173 327 . . . . . — .... . 25,4 Gesamt- I. Summe der ordentl, 'Gemeinde- einnahmen: einnahmen (A u. B) 683 079 . . . . . — .... 100,0 . . 89,1 II. Summe der außerordentlichen Gemeindeeinnahmen 83 418 . . . 10,9 Gesamtsumme der Gemeinde- einnahmen (I u. II) 766 497 . . Scheiden wir die Gemeindesteuern in direkte und indirekte, in dem wir jene als Kataster-, diese als Tarif steuern aufgefaßt wissen wollen 8 ), so gehören zu den ersteren: die Grund- und Gebäudesteuer zuschläge, die Eamilien-, die Gewerbe-, die Miet- und die Yiehsteuer, dann die Abgaben auf Zug-, Reit- und Lasttiere, auf das Halten von Hunden, Dienstboten und von Wagen, endlich die Bauplatzsteuer; zu den indirekten Steuern gehören: die Oktrois, die Abgaben auf Schilder und Photographien, die Lustbarkeitssteuern, die Abgabe auf Gasseusen und andere mehr. *) Annuario statistico it. 1913, S. 381 ff. — Tab. I Anh. 2 ) Inbl. der Steuer auf Zug-, Beit- und Lasttiere in Höhe von 1253 Mill. L. 3 ) Diese von Fr. J. Neumann vertretene, an das administrativ-technische Verfahren der Veranlagung und Erhebung der Steuern sich anschließende Unter scheidung ist u. E. die einzige, die wissenschaftlich befriedigen kann. S. Neu mann, Die Unterscheidung zwischen direkten und indirekten Steuern, im Jahrb. für Gesetzgebung, Verwaltung und Volkswirtsch. 1882.