27 Viel richtiger aber als diese formale Unterscheidung ist eine systematische Einteilung der Steuern, d. h. eine Gliederung nach ihrer inneren Natur. Erst so gewinnen wir eine sichere Grundlage für das richtige Verständnis und für die richtige Beurteilung des Steuersystems eines Landes. Freilich ist eine solche Gruppierung nicht immer leicht durchzuführen, da die Abgaben, wie sie in den verschiedenen Ländern Vorkommen, in ihrem Charakter vielfach schwer zu erkennen sind, namentlich wo es sich um Mischformen von Auf wand- und Erwerbssteuern handelt. Besonders in der italienischen Gemeindebesteuerung begegnen mancherlei solche steuerliche Zwitter gebilde, wie z. B. die Abgaben auf Zug-, Reit- und Lasttiere, die Wagensteuer und dergl. Dies kann jedoch nicht hindern, den Ver such einer solchen systematischen Gliederung zu machen. Die Gemeindesteuern (von den Gebühren abgesehen) lassen sich hiernach wie folgt gruppieren: 1. Real- (Brtrags-)steuern: die Grund- und die Gebäude steuer (in Form von Zuschlägen), die Gewerbesteuer (tassa di eserc. e rev.). 2. Personalsteuern: die Familiensteuer. 3. Aufwandsteuern; der dazio-consumo, dann die Miet-, Be dienten-, Hunde-, Wagensteuer (letztere teilweise), ferner die Steuern auf Zug- und Reittiere (teilweise), die Fahrzeugs abgaben (teilweise) und endlich die Lustbarkeitsabgaben. 4. Sondersteuern, insbesondere gewerbliche: die Viehsteuer, die Lizenzabgaben, die Wagensteuer (teilweise), die Abgaben auf Zug-, Reit- und Lasttiere (teilweise), ferner die auf Schilder und Photographien, die Bauplatzsteuer u. a. m. Es wird nun die Aufgabe im folgenden sein, die hier dargelegten elementaren Grundzüge des ganzen Gemeindesteuerwesens im einzelnen zu verfolgen und die verschiedenen Steuern in ihrer rechtlichen und tatsächlichen Entwicklung zu betrachten und zu beurteilen. Wir beginnen mit den beiden finanziell wichtigsten Steuerkategorien und zwar mit der Ertragsbesteuerung, d. h. den Zuschlägen zu der staatlichen Grund- und Gebäudesteuer. Des besseren Verständnisses und des einfacheren Aufbaues halber behandeln wir die Zuschlags besteuerung, als direkte Besteuerung, vor dem dazio di consumo, ob wohl dieser im ganzen heute finanziell wichtiger für die Gemeinden ist als jene. Der Darstellung der Zuschlagsbesteuerung hätte formal