50 zunächst ohne Einfluß. Da die Zuschläge von den Gemeinden in einer Gesammtsumme festgesetzt werden, die dann auf die Grund stücke und Gebäude verteilt wird, so erklärt sich, obwohl die Miet- wertsteigerungen unberücksichtigt zu bleiben hatten, daß die Erträge der Gebäudesteuerzuschläge von 1889 bis 1894 gestiegen, die der Grundsteuerzuschläge dagegen (von 78,3 i. J. 1889 auf 77,6 i. J. 1891, auf 77,9 Müll. L. i. J. 1894) gefallen sind. Erst unter der Herrschaft des Gesetzes von 1894, das jene Beschränkung des Ges. v. 1888 auf hob, konnten alle r ) Gemeinden die Zuschlagsbesteuerung innerhalb des zulässigen Spielraums auf alle Mietwertsteigerungen, die bisher nur der staatlichen Besteuerung zugute kamen 2 ), ausdehnen. Aus diesem Umstande erklärt sich im wesentlichen einerseits die starke Mehrung der Erträge der Gemeindezuschläge von 1894 auf 1895, andererseits die relativ viel stärkere Steigerung der Zuschläge in den „geschlossenen“ Gemeinden und namentlich in den Provinzhauptorten gegenüber den „offenen“ Kommunen 3 ). Wenn wir die Entwicklung der Gemeindezuschläge weiter ver folgen, so ist die sprunghafte Aufwärtsbewegung von 1902 bis 1905, namentlich der Grundsteuerzuschläge, auffallend. Diese Steigerung ist wohl zu nicht geringem Teile eine Wirkung des Ges. v. 23. Januar 1902, das die kommunalen Verbrauchssteuern auf Mehl und Mehl produkte abschaffte, so daß der hierdurch herbeigeführte — für manche Gemeinden, namentlich des Südens, nicht geringe — Steuer ausfall zum Teil durch Zuschläge gedeckt wurde. Von 1906 ab sind die Einnahmen aus den Zuschlägen für die Gemeinden wie für die Provinzen sehr stark gestiegen, besonders stark von 1910 bis 1912 (für die Gemeinden um 42,2 Milk L. von 1906 bis 1912, davon allein um 20,4 Mül. in den beiden letzten Jahren, für die Provinzen um 30,2 bzw. 13,1 Mül.). Diese Erscheinung ist um so bemerkenswerter, als die Mehreinnahmen fast ausschließlich auf Nord- und Mittelitalien entfallen. So haben sich die Erträgnisse aus den Gemeindezuschlägen in dem 5 jährigen Zeitraum 1907/12 im ganzen um 36,4 Mill L. erhöht, hiervon kommen auf Süditalien und die Inseln nur 1,4 Mül., dagegen 8,5 Mill. auf den mittleren und 26,5 Mill. auf den nördlichen Teil Italiens. (S. Tabelle I Anh.) Diese auffallend geringe Stei gerung der Zuschlägeerträge im südlichen und insularen Teil dürfte 0 Rom und Neapel schon früher. 2 ) So sind die Erträge der staatlichen Gebäudesteuer von 1891 auf 1892 um etwa 8 Mill. L. gestiegen. Vgl. Annuario statistico it. 1905/07 S. 864. 3 ) S. Tabelle auf S. 49 Anm.