54 44°/ 0 der Gesamtbevölkerung (nach der Volkszählung von 1901), trägt die Hälfte der gesamten staatlichen und lokalen Grund- und Ge bäudesteuerlast und sogar rund 55 °/ 0 der Gesamtlast an Gemeinde zuschlägen. Mittelitalien, mit 16 °/ 0 der Gesamtbevölkerung, bringt rund 19°/ 0 der Gesamtsumme an Immobiliarsteuern und rund den gleichen Anteil an den Gemeindezuschlägen auf. Für Süditalien und die Inseln, mit 26,2 bzw. 13,2 % der Gesamtbevölkerung, betragen dagegen jene Quoten nur rund 22 bzw. 10 °/ 0 und für die Gemeinde zuschläge sogar nur 17 bzw. 8,3%. Es läßt sich demnach im allge meinen eine Tendenz fallender Kopfbeträge von Norden nach Süden zu feststellen. Die staatliche und lokale Immobiliarsteuerlast pro Kopf der Bevölkerung beträgt in der angedeuteten Reihenfolge: 15,09—15,22—11,01—9,73 L. Regelmäßiger noch ist die Gestaltung der Prokopfanteile an den Gemeindezuschlägen allein, nämlich: 6,03—5,56—3,13—3,00 L. Diese Erscheinung ist um so bemerkens werter, als gerade Norditalien sehr dicht bevölkert ist und daher hier eher niedrigere Kopfbeträge von vornherein zu vermuten wären. Schärfer noch treten die steuerlichen Unterschiede zwischen den einzelnen Landesteilen hervor, wenn wir, unter Ausschaltung der Pro vinzialzuschläge, die Grund- und die Gebäudebelastung trennen. Wie sich da die Prokopfquoten gestalten, zeigt uns Tabelle auf S. 55. Aus nebenstehender Übersicht lassen sich gewisse „Gesetzmäßig keiten“ erkennen. Im allgemeinen ist die Tendenz wahrzunehmen, daß die Kopfquoten von Norden nach Süden zu fallen. Besonders deutlich tritt dies bezüglich der Grundsteuerbelastung hervor, sowohl bezüglich der Staatssteuer wie der Gemeindezuschläge, namentlich dann, wenn wir die Provinzhauptorte ausschalten, um möglichst die Verhältnisse des platten Landes zu erfassen 1 ). Die bezüglichen Kopf quoten bilden dann folgende von Norden nach Süden zu abfallende Zahlenreihe: 7,63—6,41—4,84—4,08 L. Die Tatsache, daß der Norden relativ viel dichter bevölkert ist als der Süden (einschließlich der Inseln), zwingt zu dem Schluß, daß in Norditalien der Grundbesitz pro Flächeneinheit mit Grundsteuern viel stärker belastet ist als in jenen anderen Gebietsteilen. Dieses Er gebnis bestätigt denn auch nachstehende Untersuchung. *) Der Einfluß der Provinzhauptorte auf die Gestaltung der Prokopfbeträge ist natürlich in den einzelnen Landesteilen verschieden. So entfällt in Norditalien rund V„ der Gesamtbevölkerung auf die Provinzhauptorte, in Mittelitalien dagegen fast Vs- — S. Tab. I Anh.