57 dagegen ist das Verhältnis im allgemeinen umgekehrt: hier übersteigt, mit Ausnahme von Süditalien, in der Regel die gemeindliche Pro kopfquote die staatliche. Diese steuerlichen Unterschiede treten be sonders scharf wieder in Norditalien hervor und hier namentlich für die Provinzhauptorte (Belastung pro Kopf mit staatlicher gegenüber gemeindlicher Gebäudesteuer; 10,50 gegen 6,56 L., mit Grundsteuern: 1,04 gegen 1,22 L.). Wie die höheren Prokopfbeträge der Gemeinde- gegenüber der staatlichen Grundsteuer im Gegensatz zu den viel höheren Prokopf quoten der staatlichen gegenüber der gemeindlichen Gebäudebesteue rung dartun, werden die innerhalb der großen Bevölkerungszentren liegenden unbebauten Grundstücke vielfach stärker zur Gemeinde besteuerung herangezogen als die bebauten. Diese Erscheinung erklärt sich daraus, daß die Grund- und Gebäudesteuerzuschläge in einer Gesamtsumme festgesetzt werden 1 ). Die Gebäudesteuer beruht aber auf einer viel beweglicheren Basis als die Grundsteuer. In Mailand z. B. betrugen die Einnahmen (Istbeträge) aus der staatlichen Ge bäudesteuer i. J. 1907: 7 851534 L. und aus der staatlichen Grund steuer; 105636 L. DieZuschläge erbrachten: 5655963 bzw. 194587 L. Hiernach übersteigt die kommunale um etwa 84 0 /„ die staatliche Grundsteuerlast, während die kommunale Gebäudesteuerlast um fast 28°/o niedriger als die staatliche ist. Daß da unter Umständen die Liegenschaften zu schwer belastet sein mögen, ist kaum zu bestreiten. In Erkenntnis dieses Mangels hatte Magliani schon i. J. 1878, wenigstens für die größeren Bevölkerungszentren, die Trennung der Gebäude- von den Grundsteuerzuschlägen gefordert. II. Die durchschnittlichen Prokopfbeträge der Gemeindezuschläge sind natürlich im Verhältnis der Gemeinden zueinander sehr ver schieden groß; sie schwanken nach den Ergebnissen der Statistik für das Jahr 1907 zwischen 0 und 40—45 L. (in der Provinz Rom). Nach der Größe dieser Kopfanteile gegliedert, verteilen sich die Ge meinden (für 1907) auf das ganze Königreich wie auf Nord-, Mittel-, Süditalien und die Inseln wie folgt 3 ): (Tabelle siehe S. 58.) Auch nach umstehender Übersicht ergibt sich eine im allgemeinen höhere durchschnittliche Kopfbelastung im Norden als in den anderen 1 2 1 ) S. Magliani in der „Nuova Antologia“ 1878, Alessio, Saggio sul sistema tributario, Bd. I, S. 260ff., Conigliani a. a. O. 8. 195f. 2 ) Aufgestellt nach den Berechnungen in der Statistik für 1907.