58 Belastung mit Gemeinde zuschlägen pro Kopf Lire Zahl der Gemeinden im Königreich in Norditalien in Mittelitalien in Süditalien auf den Inseln 0,00— 0,25 101 6 4 in 0,26— 0.50 38 i 37 — 76 0,51— 1,00 127 20 149 28 324 1,01— 2,00 356 83 518 148 1105 2,01— 4,00 896 341 801 349 2387 4,01— 6,00 1303 302 237 110 1952 6,01— 8,00 984 95 59 44 1182 8,01-10,00 521 32 23 22 598 10,01-12,00 304 12 6 7 329 12,01—14,00 108 8 4 6 126 14,01-16,00 46 6 — 1 53 16,01—18,00 13 1 — — 14 18,01-20,00 6 2 — — 8 20,01—25,00 9 2 — 1 12 25,01—30,00 1 1 2 — 4 30,01—35,00 — — — — — 35,01-40,00 1 — — — 1 40,01—45,00 — 1 — . — 1 | 4814 907 1842 720 8283 Landesteileu. So haben eine 10 L. übersteigende Kopfquote: 10,1 °/ 0 aller Gemeinden im Norden, während dieser Prozentsatz in Mittel italien auf 3,6, im insularen Teil auf 2,1 und in Süditalien sogar auf 0,7 °/o herabsinkt. 3. Die finanzielle Bedeutung der Zuschläge für den öffentlichen Haushalt der Gemeinden nach den Ergeb nissen der Etats für die Jahre 1882, 1907 und 1912 1 ). Um die finanzielle Bedeutung der Zuschläge für den öffentlichen Geraeindehaushalt zu beurteilen, untersuchen wir, wie hinsichtlich der sonstigen Einnahmequellen, 1. die Größe ihres prozentualen Anteils an der Gesamtsumme der Gemeindeeinnahmen und 2. die Größe ihres prozentualen Anteils an dem Gesamtsteueraufkommen. Damit ge winnen wir einen ziffernmäßigen Ausdruck für die finanzielle Stellung der Zuschläge 1. innerhalb des gemeindlichen Finanzsystems überhaupt und 2. innerhalb des gemeindlichen Steuersystems. Die Steuerwirt schaft bildet ja bekanntlich das eigentliche Substrat des ganzen staat S. Tab. I Anh.