59 liehen wie kommunalen Finanzwesens in unseren modernen Kultur staaten. Die folgende Tabelle zeigt für die Jahre 1882 und 1907, welche finanzielle Bedeutung die Zuschläge für den öffentlichen Haushalt der Gemeinden haben, dabei haben wir nicht nur zwischen den ver schiedenen Landesteilen, sondern auch zwischen den Provinzhauptorten und anderen Gemeinden unterschieden 1 ). (Tabelle siehe S. 60.) I. Nach umstehender Tabelle wurden von der Gesamtsumme der ordentlichen Einnahmen aller Gemeinden im Jahre 1907 etwas weniger als 3 / 10 (29,52 %) und von dem Gesamtabgabenerträgnis etwas weniger als 4 / 10 (38,51 °/o) durch Zuschläge aufgebracht. Und zwar kamen hierbei 17,92 bzw. 23,37 % auf die Grundsteuerzuschläge und 11,60 bzw. 15,14 % auf die Gebäudesteuerzuschläge. Im Verhältnis der einzelnen Landesteile zueinander ist im allge meinen die Tendenz wahrzunehmen, daß der prozentuale Anteil der Zuschläge an der Gesamtsumme der ordentlichen Einnahmen sowohl wie an dem Gesamtsteueraufkommen von Norden nach Süden zu fällt. Besonders groß ist der Unterschied zwischen Nord- und Mittelitalien, wenn wir zunächst die Gesamtheit der Gemeinden ins Auge fassen: die bezüglichen Prozentsätze fallen von 33,12 bzw. 42,02 auf 27.29 bzw. 33,50%; unerheblich dagegen ist der Unterschied zwischen Mittel- und Süditalien: 27,29 bzw. 33,50 % gegenüber 25,73 bzw. 37,04 % (der Anteil an dem Gesamtabgabenertrag ist also im süd lichen Teil höher als im mittleren); im Verhältnis des südlichen zum insularen Teil verschärft sich wieder jener Unterschied: 25,73 bzw. 37,04 % gegenüber 24,00 bzw. 34,17 %. Mehr oder weniger regelmäßige Gestaltungen ergeben sich auch hinsichtlich der einzelnen Arten der Gemeindezuschläge. Bei den Grundsteuerzuschlägen sehen wir gleichfalls ein sprunghaftes Fallen jener prozentualen Anteile im Verhältnis von Nord- zu Mittelitalien (von 21,28 bzw. 27,00 auf 14,33 bzw. 17,59%), während die Unterschiede im Verhältnis des mittleren Teils zu dem südlichen und insularen sich mehr ausgleichen (14,33 bzw. 17,59 gegen über 15,17 bzw. 21,83 gegenüber 14,29 bzw. 20,35 %). Die bezüglichen Anteile der Gebäudesteuerzuschläge steigen zunächst (im Ver- hältnis von Nord- zu Mittelitalien) mäßig an (von 11,84 bzw. 15,02 auf 12,96 bzw. 15,91 %) und nehmen dann mäßig ab) von 12,96 bzw. 15,91 auf 10,56 bzw. 15,21 und auf 9,71 bzw. 13,82 %). >) S. Tab. I Anh.