62 der Tabelle erhellt, die Grundsteuerzuschläge, die eben in den kleinen Gemeinden die Hauptrolle spielen. II. Wie hat sich das Verhältnis der Zuschläge zu den Gemeindefinanzen im Laufe der Zeit entwickelt? Diese Frage sei im folgenden für den 25 jährigen Zeitraum 1882/1907 näher untersucht. Wenn wir zunächst die Gesamtheit der Gemeinden des König reichs ins Auge fassen, so ergibt sich, wie aus obiger Tabelle hervor geht, daß die Gesamtbedeutung der Zuschläge für die Gemeinde- finanzen, gemessen an den ordentlichen Gesamteinnahmen sowie an der Gesamtabgabensumme, von 1882 bis 1907 zurückgegangen ist: so fallen die bezüglichen Prozentsätze von 36,94 bzw. 43,74 auf 29,52 bzw. 38,51 % (38,14 % i. J. 1912). Diese Erscheinung gilt nicht nur für die Gesamtheit der kleineren, sondern auch der größeren Ge meinden, so insbesondere der Provinzhauptorte, wie aus der Tabelle' zu erkennen ist. Im Vergleich der einzelnen Landesteile zueinander ist in bezug auf die Entwicklung der Zuschläge ein starker Gegensatz zwischen Nord- und Mittelitalien einerseits, Süditalien und den Inseln anderer seits festzustellen. Während in jenen ersteren Teilen, am stärksten in Norditalien, die finanzielle Bedeutung der Zuschläge seit 1882 merklich zurückgegangen ist, wie dies in dem rapiden Fallen der prozentualen Anteile der Zuschläge an den Gesamteinnahmen wie an dem Gesamtsteueraufkommen (in Norditalien -von 45,87 bzw. 53,93 auf 33,12 bzw. 42,02 °/ 0 ) ' z um Ausdruck kommt, so ist in Süditalien die Bedeutung im ganzen ziemlich unverändert geblieben (27,29 bzw. 35,56 gegenüber 25,73 bzw. 37,04 °/o)? i m insularen Teil aber stark gestiegen (von 19,98 bzw. 23,95 auf 24,00 bzw. 34,17 °/ 0 ). Wesentlich bedingt freilich wurde diese Gesamtgestaltung jener prozentualen Anteile der Zuschläge, wenn wir letztere in ihre beiden Arten scheiden, durch die Entwicklung der Grundsteuer zuschläge. Während die Gebäudesteuerzuschläge, wenn wir zu nächst die Gesamtheit der Gemeinden des Königreiches ins Auge fassen, ihre Position nahezu haben behaupten können (12,15 bzw. 14,38 gegenüber 11,60 (11,33 i. J. 1912) bzw. 15,14 % (15,18% i. J. 1912)), weisen die Grundsteuerzuschläge eine starke Einbuße an ihrer finanzwirtschaftlichen Bedeutung auf (die bezüglichen Anteile sind gefallen von 24,79 bzw. 29,36 auf 17,92 (17,13 i. J. 1912) bzw. 23,37 °/ 0 (22,96 % i. J. 1912)). Scheiden wir hierbei wieder die Provinzhauptorte von den übrigen Gemeinden, so ist in ersteren, die