64 (von 34,78 bzw. 39,91 auf 26,19 bzw. 32,24 °/ 0 ), noch viel weniger in Süditalien (von 23,69 bzw. 34,48 auf 21,23 bzw. 34,14 °/ 0 ), während sie im insularen Teil gestiegen ist (von 21,33 bzw. 26,91 auf 23,62 bzw. 34,08%). Zu ähnlichen Ergebnissen gelangen wir, wenn wir die Entwick lung der Zuschläge, in ihrer Gesamtheit wie in ihren einzelnen Arten, mit der Entwicklung der gesamten effektiven (ordentlichen und außerordentlichen) Gemeindeeinnahmen in den einzelnen Landesteilen in dem 30 jährigen Zeitraum 1882/1912 vergleichen. Auf die gesamten effektiven Gemeindeeinnahmen entfielen: Grundsteuer zuschläge Gebäudesteuer zuschläge Zuschläge insges. 1882 1912 1882 1912 1882 1912 in Norditalien in Mittelitalien in Süditalien auf den Inseln 31,01 18,97 15,18 12,48 18,77 12,88 11,80 9,46 12,60 13,26 9.06 5,85 10,94 12,01 8,05 6,20 43,51 32.23 24.24 18,33 29,77 24,89 19,85 15,66 im Königreich 22,68 15,27 11,12 10,10 33,80 25,37 Auch aus dieser Tabelle tritt mit aller Deutlichkeit die Gesetz mäßigkeit hervor, daß die Bedeutung der Gesamtzuschläge für die Gemeindefinanzen im großen und ganzen von Norden nach Süden zu stark abnimmt. Wenn wir das Jahr 1912 ins Auge fassen, so brachten die Gemeinden in ihrer Gesamtheit in Norditalien nahezu % 0 , in Mittelitalien % 0 , in Süditalien % 0 und im insularen Teil rund % 0 ihrer gesamten effektiven (ordentl. und außerordentl.) Einnahmen durch Zuschläge auf. Und zwar entfiel im Verhältnis der Grund- zu den Gebäudesteuerzuschlägen auf erstere überall — im ganzen Königreich wie in seinen einzelnen Teilen — der größere Anteil, indessen ist in Mittelitalien der Unterschied zwischen dem prozentualen Anteil der Grund- und der Gebäudesteuerzuschläge nicht sehr groß (12,88 gegen über 12,01%). Was die Entwicklung der Zuschläge gegenüber der Gesamtentwicklung der Einnahmen von 1882 bis 1912 anlangt, so ist erstere im ganzen Königreich (von 33,80 auf 25,37%) wie in den einzelnen Landesteilen hinter der letzteren zurückgeblieben, jedoch am meisten in Norditalien (43,51 gegenüber 29,77 %), weniger in Mittelitalien (32,23 gegenüber 24,89 %), am geringsten aber in den beiden anderen Teilen (in Süditalien: 24,24 gegenüber 19,85%, auf den Inseln: 18,33 gegenüber 15,66 %). Eine analoge Gestaltung wie die Gesamtzuschläge weisen die Grundsteuerzuschläge auf, während