70 zugleich die Gefahr in sich, daß die Regierenden zu leichtsinniger Ausgabenwirtschaft verleitet werden. II. Ungleich schwieriger ist die Frage, wie die Zuschläge vom Standpunkt der Produktivität und Elastizität zu beurteilen sind. Die Forderung, daß eine Steuer in ihrem Ertrag genüge, ist in dem obersten Zweck der Steuer, die öffentlichen Ausgaben zu decken, begründet. Und daß eine Steuer elastisch sei, fordert die Entwicklung der realen Verhältnisse. Sie muß sich dem öffentlichen Bedarf jeweils verhältnismäßig leicht anzupassen vermögen, d. h. sie muß fähig sein, zur Deckung des stetig steigenden öffentlichen Be darfs steigende Erträge abzuwerfen, ohne die Ungleichmäßigkeit der Belastung arg zu steigern und bei der Verteilung ungerecht zu wirken. Gerade die Ertragsbesteuerung aber vermag bekanntlich den wachsen den Finanzbedürfnissen kaum oder nur schwer zu folgen. Denn sie beruht auf einer relativ unbeweglichen Basis. Jede Steuererhöhung, sei es auch in Form von Zuschlägen, verschärft naturgemäß die den Ertragssteuern innewohnenden Mängel. Daß die Einnahmen aus den Zuschlägen mit der Gesamtentwick lung der Gemeindefinanzen im großen und ganzen nicht gleichen Schritt zu halten vermochten, ist zum Teil schon oben nachzuweisen versucht worden. Das Gesamterträgnis aus den Gemeindezuschlägen ist von 1882 bis 1907 gewachsen wie 100 zu 136,8 gegenüber einer Steigerung der ordentlichen Gesamteinnahmen von 100 auf 170,7 und des Gesamtabgabenerträgnisses von 100 auf 155,4. Fassen wir den 30 jährigen Zeitraum 1882/1912 ins Auge, so haben sich die ordent lichen Gemeindeeinnahmen von 100 auf 217,8 und, indem wir die außerordentlichen Einnahmen mit berücksichtigen, die effektiven Ge samteinnahmen von 100 auf 224,4 erhöht, während die Erträge der Zuschläge sich nur von 100 auf 168,4 vermehrt haben. Dieser relative Rückgang der Bedeutung der Zuschläge für den öffentlichen Gemeindehaushalt fällt aber in der Hauptsache, wie so gleich näher dargelegt werden soll, in die Jahre 1882 bis 1887, während bis 1882 eher die entgegengesetzte Entwicklung zu erkennen ist. Nehmen wir das Jahr 1872 zum Ausgangspunkt unserer Unter suchung, so gestalten sich die bezüglichen Prozentsätze, in 5 jährigen Zeitabschnitten, wie folgt: (Siehe Tabelle S. 71.) Die Bewegung der Erträge der Zuschläge ist gegenüber der Entwicklung der ordentlichen Gesamteinnahmen wie der gesamten Steuerwirtschaft, wie in dem Fallen der vorstehenden bezüglichen