73 den Schultern der Grund- und Gebäudebesitzer. Sie beträgt im ganzen über eine halbe Milliarde 1 ). Man kann wohl daran zweifeln, ob diese hohe Steuerlast noch in einem gesunden Verhältnis zum Reichtum und zur Produktivkraft des Landes steht. Schätzen wir das Volkseinkommen Italiens auf rund 5V 2 Milliarden Lire und rechnen 3 1 / 2 Milliarden auf Einkünfte aus Grund- und Gebäude besitz, so wären diese im Durchschnitt mit etwa 15 °/ 0 * 2 ) belastet Dabei ist nicht einmal die Belastung des Grundbesitzes mit anderen Abgaben wie Viehsteuer, Eamiliensteuer u. dgl. mit eingerechnet. So können wir uns des Eindrucks nicht erwehren, daß die Grund- und Gebäudebesteuerung in Italien seitens des Staates und der Kommunalkörper schon vielfach bis an die Grenzen ihrer Leistungs fähigkeit und Elastizität angespannt ist. Jede direkte Steuer, in welcher Gestalt sie auch erscheinen mag, hat immer nur eine relativ beschränkte finanzielle Auswertbarkeit. In einem namentlich jungen Staate mit großem Steuerbedarf sind daher Verbrauchssteuern, Ver kehrsabgaben und andere indirekte Steuerformen eine unabweisbare Notwendigkeit. III. Die schwierigste Frage wohl aber ist die, wie die kommu nale Grund- und Gebäudebesteuerung in Italien vom Standpunkt der Gerechtigkeit zu beurteilen ist. Diese Frage ist um so schwieriger als wir bezüglich der Fernwirkung der Immobiliarsteuern durch die Überwälzungsvorgänge noch im Dunkeln tappen. Die gestellte Frage schließt die Vorfrage in sich, das Grund problem der Kommunalbesteuerung überhaupt: Ist und inwieweit ist eine besondere Belastung des Grund- und Gebäudebesitzes (sowie des Gewerbes) mit Realsteuern zu fordern? In der Theorie befürwortet man eine solche Sonderbelastung unter dem Gesichtspunkt des Grund satzes von Leistung und Gegenleistung, indem die Grund- und Haus besitzer durch die Gemeindeaufwendungen besonders bereichert würden J ) Staatliche Grund- und Gebäudesteuer 1912/13: 190,4 MOL, Gemeindezuschläge 1912: 194,4 MiO. und Provinzialzuschläge 1912; 120,8 Mül. Lire. 2 ) Die Schätzungen des Volkseinkommens und Volksvenn ögens Italiens weichen natürlich sehr voneinander ah. Ersteres wird nach mehr oder weniger optimistischen Berechnungen auf 3‘/ 2 bis 5 Milliarden Lire geschätzt. Das Volksvermögen Italiens wird von Nitti (La ricchezza dell’ Italia, Torino, 1905) für 1903 auf 65 Milliarden veranschlagt, Prinzivalle (La ricchezza privata in Italia, Napoli, 1909) kommt für 1908 zu gleichem Ergebnis. S. auch Pantaleoni; Ammontare probabile della ricchezza privata in Italia dal 1872 al 1889, im „Qiornale degli Economisti“, August 1890. — Disegno di legge (Angelo Majorana) — Eiordinamento dei tributi comunali — sednta del 14 die. 1905, S. 13 (Atti pari., legisl. XXII, No. 339).