77 auf den Unterschied zwischen katastriertem Ertrag und tatsächlichen Einkünften vermag die Erscheinung nicht ausreichend zu erklären. Sieht man von diesen reallastartigen Gestaltungen und von Über- wälzungsvorgängen ab, so ist wohl kaum zu hoch gegriffen, wenn man behauptet, daß der Grundbesitz in Italien im Durchschnitt mit 30 bis 50% seines Ertrages mit staatlichen und kommunalen Abgaben belastet sei 1 ). Ein solcher Steuerdruck löst naturgemäß gewisse Massenwirkungen aus. Man spricht wohl von „Beraubung“ der Grund besitzer und von „Expropriation“ durch die Staatsgewalt, namentlich mit Bezug auf den landwirtschaftlichen Kleingrundbesitz. Alle Schuld mißt man dem Staate zu, da die Steuerzahler nicht immer die Staats- von der Kommunalsteuer zu unterscheiden wissen. Daher vielfach arge Verbitterung und Unzufriedenheit in der landwirtschaftlichen Bevölkerung * 2 3 * * * ). Man weist darauf hin, daß der hohe Steuerdruck den landwirtschaftlichen Fortschritt hemme, den bäuerlichen Klein grundbesitz vielfach ruiniere und die kleinen Grundbesitzer vielfach dazu treibe, ihr Besitztum preiszugeben, indem sie sich entweder im Lande als Arbeiter (salariati) verdingen oder auswandern und dadurch dem Lande Arbeitskräfte entziehen 8 ). Endlich sei noch der Gebäudebesteuerung im besonderen gedacht. Hier ist die Überwälzungsfrage, namentlich bei einer so hohen Belastung wie in Italien, besonders wichtig. Werden die Beal- steuern letzten Endes auch von den Gebäudebesitzern getragen oder werden sie auf die Mieter überwälzt? Im letztem Eall ist die Ge *) In dem Gemeindesteuerreformplan von Majorana vom 14. Dezember 1905 (Seite 34) ist die Gesamtbelastung des Grundbesitzes in vielen Gemeinden sogar auf 80 °/ 0 (!) und mehr des Grundertrages geschätzt. Dagegen spricht der Kommissions bericht vom 4. Mai 1906 — Provvedimenti per le provincie meridionali, per la Sicilia e per la Sardegna (Nr. 358 — A, S. 39) — von einer durchschnittlichen Belastung von 30 bis 50 °/ 0 . Nach Leroy-Beaulieu beträgt die staatliche und kommunale Gesamt belastung des bebauten und unbebauten Grund und Bodens in Frankreich, um dieses zum Vergleich heranzuziehen, 15 bis 16% des Grundertrags. (Traite de la Science des finances, 7. Auf. [1906] S. 416.) Jedoch sind alle diese Schätzungen nur mit Vorsicht zu behandeln. 2 ) Vgl. auch Ettore Lolini, L’imposta sul prodotto dei terreni e la piccola proprietä rurale in Italia, im „Giornale degli Economisti“, 1909 (August). 3 ) Vgl. Lolini a. a. 0.; auch Flora, II nostro sistema tribntario, in der „Riforma Sociale“. 1898, S. 326 ff. — Etwa % der Auswanderer rekrutiert sich aus der landwirtschaftlichen Bevölkerung, ohne die Erdarbeiter und Tagelöhner (terrazzieri e braccianti) mit einzurechnen.