78 bäudesteuer nicht mehr eine Ertrags-, sondern eine Mietsteuer, nur in verkappter Gestalt. Man hat sich gewiß mit der Überwälzungsfrage auch in Italien, namentlich neuerdings, viel beschäftigt a ), aber man kann nicht sagen, daß die Untersuchungen unsere Erkenntnis in diesen Dingen wesent lich gefördert hätten. Nur soviel wird man behaupten können, daß in rasch aufbliihenden Städten mit starkem Bevölkerungszuwachs die Überwälzung der (staatlichen und kommunalen) Gebäudesteuer, wenigstens teilweise auf die Mieter und auf die Neuerwerber von Häusern erleichtert ist * 2 ). Wird aber die kommunale Gebäudesteuer ihrem Wesen nach eine Mietsteuer, indem sie von den Grund besitzern auf andere Schichten überwälzt wird, so fällt der schöne Grundgedanke steuerlicher Gerechtigkeit im Gemeindeabgabenwesen, der der Belastung nach dem Interesse, zum größten Teil in sich zu sammen. Nicht die Grundbesitzer mit Rücksicht auf die besonderen Vorteile, die sie aus den Gemeindeveranstaltungen ziehen, sondern in erster Linie die wirtschaftlich schwächeren, namentlich die arbeiten den Klassen werden getroffen 3 ). 2. Die Beurteilung der Zuschlagsbesteuerung in der italienischen Literatur. Das System der lokalen Zuschläge zu den staatlichen Immobiliar steuern hat oft den Gegenstand heißer Kämpfe gebildet. Leiden schaftliche Gegner, begeisterte Verteidiger lösten einander ab. Ins besondere handelte es sich um die Prinzipienfrage, ob Zuschläge zu den Staatssteuern oder selbständige Gemeindesteuern den Vorzug verdienen. In der Gegenwart hat die Streitfrage wesentlich an Be deutung verloren. Kommt es doch für die Beurteilung einer Steuer weniger auf die Form als auf die Sache an. Es gilt Gerechtes zu ersinnen und dabei zu erwägen, wie die Steuer bei der Verteilung auf die Einzelnen wirkt. Nicht deshalb ist eine Steuer schlecht oder gut, weil sie in Form des Zuschlages zur Staatssteuer oder als selb ständige Gemeindesteuer erhoben wird. Die Trennung der staatlichen und kommunalen Steuerquellen ist von hervorragenden Finanzmännern in Italien verteidigt worden. J ) Namentlich Einaudi, Studi sugli effetti delle imposte, Torino, 1902. 2 ) Vgl. Elora, Manuale della soienza delle finanze, 1909, S. 351 f. 8 j Wegen der vielfach hohen Mieten in den italienischen Städten hat man seit einigen Jahren damit begonnen, Volkswohnungen zu schaffen.