——- — 89 — Die Gemeinden machten von der Verbrauchsbesteuerung einen ausgiebigen, nur auf das fiskalische Steuerinteresse gerichteten Ge brauch. Die Dazizuschläge erreichten fast überall die gesetzliche Maximalgrenze. Man besteuerte vor allem den Massenkonsum so sehr wie möglich, da gerade der Oktroi auf diesen große Einnahmen in Aussicht stellte. Essen und Trinken, Wohnung und Heizung wurden verteuert und die Lebenshaltung der unteren Klassen herabgedrückt. Der Steuerdruck wurde da besonders schwer empfunden, wo, wie namentlich im Süden und auf Sizilien, der dazio di consumo das Brot des gemeinen Mannes sehr verteuerte. Die Verschiedenheit der Erhebungsformen zwischen den geschlossenen und offenen Orten sowie der Tarife in den einzelnen Gemeinden steigerte die Ungleichmäßig keit der Belastung und verschärfte die politische Lage. Die breiten Massen des Volkes kamen in Bewegung und verlangten nach Mil derung des auf sie lastenden Druckes. Die Entlastung des unent behrlichen und volkstümlichen Konsums war eine politische Not wendigkeit. So wurde die erste Bresche in das Oktroigebäude gelegt; durch Gesetz vom 22. Juli 1894 (Anlage B) wurde der staatliche dazio consumo auf Mehl, Brot und andere Mehlerzeugnisse abge schafft — mit einem Ausfall von rund 16 Milk L. für die Staats kasse. Diesem Opfer entsprach jedoch nicht die tatsächliche Ent lastung für die Konsumenten. Der Mehloktroi, als staatliche Abgabe zwar verschwunden, triumphierte nunmehr in der Gemeindebesteue rung 1 ). Allein, das Gesetz von 1894 war eine große sozialpolitische Tat, mit ihm setzt ein neuer Abschnitt in der Geschichte der inlän dischen Verbrauchsbesteuerung in Italien ein. Weitere Gesetze, von sozialpolitischen Tendenzen getragen, folgten. Das Gesetz vom 14. Juli 1898 (Nr. 802) bezeichnet einen neuen An sturm gegen den Oktroi, insbesondere den Mehloktroi der Gemeinden. Es suchte durch gewisse Maßnahmen die Gemeinden zur Abschaffung oder wenigstens zur Reduzierung ihres Mehloktroi anzureizen oder l ) Gleichzeitig mit der Abschaffung des staatlichen Mehloktroi wurden die Gemeinden gemäß Art. 6 des gleichen Gesetzes (vom 22. Juli 1894) ermächtigt, ihre Zuschläge zu diesem in Form einer selbständigen Steuer bis zur Hälfte der abgeschafften staatlichen Abgabe zu erhöhen. — Wie schwer der kommunale Mehl- dazio auf den unteren Klassen zum Teil noch lastete und wie wichtig er im all gemeinen für die Gemeindetinanzen war, kann man daraus schließen, daß er i. J. 1897 14,87% des Gesamterträgnisses des dazio consumo erbrachte, in manchen Ge meinden sogar dieser Prozentsatz über 80 betrug (so in Belmonte 89,90%, in Terasini 86,70% usw.). Ygl. auch Eiccardo dalla Volta, La prima breccia nel dazio consumo dei comuni italiani, im „Giornale degli Economisti“ 1899 (Jan.).