142 Drittes Kapitel. Eigene direkte Steuern und andere Gremeinde- abgaben. I. Ihre Stellung im Gemeindeabgabenwesen im allgemeinen. Die übrigen Steuern außer den Zuschlägen zu der Grund- und Gebäudesteuer und dem dazio consumo bilden materiell nur eine Er gänzung jener beiden bisher behandelten Steuerarten. Sie erbringen in ihrer Gesamtheit zwischen */ 4 und Vs des Gesamtabgabenertrags und rund V« der ordentlichen Gesamteinnahmen, während 4 /? der letzteren auf die Zuschläge und den dazio consumo entfallen. So ergaben sie i. J. 1912 im ganzen 114,7 Mill. L. gegenüber 509,8 Mül. Gesamtabgabenerträgnis und 683 Mill. ordentlichen Gesamteinnahmen. Zu der Gesamtsumme von 114,7 Mill. L. trugen bei: In 1000 Lire In % 1. Familiensteuer 32 576 28,39 2. Yiehsteuer 20 458 17,84 3. Gewerbesteuer (eserc. e riv.) 14 683 12,80 4. Mietsteuer 7 438 6,48 5. Sonstige Steuern u. Abgaben 39 586 34,49 Sa. (1—5 114 741 100,00 Die Familiensteuer, eine persönliche, der deutschen Einkommen steuer verwandte Abgabe, ist hiernach nächst den Immobiliarsteuer zuschlägen und der Yerbrauchsbesteuerung finanziell am wichtigsten im Gemeindeabgabensystem. Ihr folgt die Yiehsteuer, eine land wirtschaftliche Sondergewerbesteuer. Ihr schließt sich an die Ge werbesteuer (tassa di esercizio e rivendita), eine allgemeine Steuer vom Gewerbeertrage. In ziemlich weitem Abstande kommt die Miet steuer, eine direkte Aufwandsteuer. Sonstige Steuern und Abgaben sind: Steuern auf Reit-, Zug- und Lasttiere, zum Teil direkte Aufwand-, zum Teil gewerbliche Sondersteuern, weiter Steuern auf das Halten von Dienstboten, Hunden und Wagen, in der Hauptsache direkte Aufwandsteuern, ferner Steuern auf Photographien und auf Schilder, auf Fahrräder und Kraftwagen, ein Gemisch von Aufwand- und gewerblichen Sonder